Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesautobahnverwaltung, bietet die in den Anlagen beschriebenen 3 Liegenschaften an der Bundesautobahn A4 zur Pacht ab dem 1.11.2024 an.
Pachtflächen an der Bundesautobahn A 4
14 – 01 – 1998 – 206 – A 4 – Pleißetalbrücke – AS Glauchau
Die Kompensationsflächen E028, E011 und E008, die zu dem o.g. Bauabschnitt gehören, sollen in einem Paket verpachtet werden.
Bei den oben bezeichneten Maßnahmenflächen handelt es sich um extensives Grünland, welche einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden sollen.
Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht möglich.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in den Anlagen 2 (Karten) und 3
(Flurstücksübersichten) aufgeführten Flurstücke als Pächter zu bewerben.
Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.
Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:
– Fachliche Eignung/Kompetenz:
Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen nach den Maßgaben der Maßnahmeblätter (Anlage 1) zu unterhalten.
– Technische Voraussetzung:
Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.
– Des Weiteren ist zu prüfen:
Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage?
Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?
– sonstiges
Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.
gez. Ben Geißler
Abteilungsleiter
A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung
Am 30. Juni verwandelte sich die Meeraner Straße 3 in Dennheritz in ein Paradies für Liebhaber historischer Fahrzeuge und Landmaschinen. Bei strahlendem Sonnenschein fand auf dem neugestalteten Festplatz der Gemeinde ein beeindruckendes Oldtimer-Treffen statt. Diese Veranstaltung, organisiert von den Oldtimerfreunden Dennheritz, lockte sowohl zahlreiche Besucher als auch viele Aussteller an, die ihre kostbaren, musealen Fahrzeuge präsentierten.
Der ehemalige Pflegestützpunkt der LPG, nun als Festplatz der Gemeinde neu belebt, bot eine ideale Kulisse für die historischen Schätze. Jedes Liebhaberstück fand hier den gebührenden Platz und konnte von den Besuchern bewundert werden. Besonders faszinierend waren die Live-Vorführungen, bei denen historische Landtechnik in Aktion zu erleben war. Die Maschinen schnurrten und ratterten, und die Besucher konnten die Technik von einst hautnah erleben.
Die Organisatoren René Hansel und Jörg Schädel zeigten sich hochzufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung. In ihrer Dankesrede betonten sie die wertvolle Unterstützung der Oldtimerfreunde und der Jugendfeuerwehr Dennheritz. Ein besonderer Dank galt auch allen Freiwilligen, deren Engagement maßgeblich zum Erfolg des Festes beitrug.
Das Oldtimer-Treffen in Dennheritz war ein voller Erfolg und bot den Besuchern eine einmalige Gelegenheit, in die Welt der historischen Fahrzeuge einzutauchen. Die Veranstaltung unterstrich eindrucksvoll das ungebrochene Interesse an historischer Landtechnik und alten Fahrzeugen und brachte eine breite Gemeinschaft von Enthusiasten zusammen. Die Oldtimerfreunde Dennheritz haben mit ihrem Event erneut bewiesen, dass sie Meister der Organisation sind und ein unvergessliches Erlebnis für alle Beteiligten schaffen können.
Der neu gestaltete Festplatz der Gemeinde hat sich als idealer Veranstaltungsort erwiesen und wird sicherlich noch viele weitere erfolgreiche Events beherbergen. Die Gemeinde Dennheritz kann stolz auf diesen neuen Treffpunkt sein, der das Gemeinschaftsleben bereichert und einen Raum für besondere Veranstaltungen bietet.
Text und Bilder: Oldtimerfreunde Dennheritz
Sehr geehrte Einwohner unserer schönen Gemeinde,
ich freue mich – und hoffe, Sie auch – in einer so lebendigen und engagierten Gemeinde wie der unseren zu leben. Es ist das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme, die unser schönes Dorf so lebenswert machen. Damit dies so bleibt, möchten wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Straßen und Wege sicher und einladend sind.
In letzter Zeit ist uns aufgefallen, dass überwuchernde Hecken und Pflanzen Fußgänger, insbesondere Eltern mit Kinderwägen, dazu zwingen, auf die Straße auszuweichen. Dies gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und beeinträchtigt unser Zusammenleben in unserem Dorf. Wir alle möchten nicht den Unmut der Betroffenen auf uns ziehen.
Ich bitte daher alle Anlieger herzlichst, ihre Pflanzen und Gehölze so zu pflegen, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Ein regelmäßiger Rückschnitt trägt dazu bei, dass unsere Gehwege frei und sicher bleiben und jeder seinen Teil dazu beiträgt, dass unser Dorf weiterhin ein angenehmer und sicherer Ort für alle Bürger ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Dennheritz ein lebenswerter Ort für uns alle bleibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
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Die Gemeinde Dennheritz bittet alle Anlieger die nachfolgenden Anliegerpflichten umzusetzen.
Anliegerpflichten nach dem „Sächsischen Straßengesetz“ – Teil Pflanzen und Gehölze
Wenn Pflanzen und Gehölze oder Teile von diesen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, hat der Anlieger diese zu entfernen, mindestens jedoch das Lichtraumprofil herzustellen.
Wenn Bäume, Büsche, Hecken oder sonstige Anpflanzungen in den Gehweg bzw. Verkehrsraum hinein wachsen, ist dringend ein Pflegeschnitt erforderlich. Im Gehwegbereich ist in der Höhe ein Freischneiden von mindestens 2,50 m und im Verkehrsraum in einer Höhe von mindestens 4,50 m erforderlich.
Gemäß § 27 Abs. 2 des „Sächsischen Straßengesetzes“ (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der derzeit geltenden Fassung, dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Dazu gehören natürlich auch in den Gehweg oder Verkehrsraum ragenden Äste u. ä.
Im Falle der Nichterfüllung kann gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer ein kostenpflichtiger Ordnungsbescheid zum Zwecke der Durchsetzung des SächsStrG erlassen werden (gem. § 24 des „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (GVBl. S. 614, ber. S. 913).
Der Sächsische Landtag hat am 30. Januar 2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) beschlossen. Die Pflanzenabfallverordnung ist nach Artikel 3 Nr. 2 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz zum 22. März 2019 aufgehoben.
Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der Verstoß gegen das Verbot ist bußgeldbewehrt.
Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzubereiten.
Für haushaltsübliche Mengen wird die Nutzung der Biotonne empfohlen. In diese dürfen alle pflanzlichen Abfälle vom Grasschnitt bis zum Heckenverschnitt. Die Aufstellung ist vom Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich zu beantragen. Die Entleerung der Biotonne erfolgt in der Regel 14-täglich. Große Mengen Grünabfälle können an den Annahmestellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachen (siehe https://www.landkreis-zwickau.de/kontakt-entsorgungsanlagen), an Wertstoffhöfen oder direkt bei Kompostieranlagen abgegeben werden.
Die Regelungen für Traditions-/Brauchtumsfeuer in Zuständigkeit der Kommunen als Ortspolizeibehörde bleiben hiervon unberührt.
Das Umweltamt des Landkreis Zwickau
Diese engagierten Persönlichkeiten setzen sich aktiv für die Belange unserer Gemeinde ein und repräsentieren die vielfältigen Interessen unserer Bürger. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über die Zusammensetzung des Gemeinderats zu verschaffen und die verschiedenen Akteure kennenzulernen, die unsere Gemeinde gestalten. Die Mitglieder des aktuellen Gemeinderats für die Wahlperiode 2024 bis 2029 sind:
Freie Wähler Dennheritz (parteilos)
- Kauffmann, Florian
- Jacob, Uwe
- Schädel, Jörg
- Uhlmann, Michael
- Esche, Marko
- Klein, Nicole
- Dörr, Daniela
- Franke, Christian
- Pfeifer, Ulrich
- Winkler, Jaqueline
- Pfeifer, Hermann
Ersatzpersonen
- Ronny Weinhold
- Sven Flehmig
- Christian Hartig
- Jens Schnabel
- Thomas Schubert
- Kai Poser
- Robert Unger
AfD
- Michael Modrack
Ersatzperson
- Birgit Modrack
Erdbebenforscher haben sich am 16. Juni möglicherweise verwundert die Augen gerieben, als am Abend plötzlich Ausschläge an ihren Seismographen zu sehen waren – mit Epizentrum in der Dennheritzer Schulgasse.
Der Auslöser war freilich ungefährlich. „Die Kirche hat unter den Klängen des Altenburger Gospelchores gebebt“, schwärmte eine der etwa 160 Besucher und Besucherinnen nach dem Konzert.
Unter der Leitung von Rebecca Klukas bot der Chor „Colours of Soul“ am Sonntagabend mitreißende Gospelklänge mit Liedern wie „Oh, happy day“, „Jesus is the rock“ und „Put a little love in your heart“. Unterstützt wurde er von Manuel Schmid am E-Piano.
Den Sängerinnen und Sängern war die Liebe zu diesen Spirituals abzuspüren und es ist ihnen von der ersten Sekunde an gelungen, mit viel Power diesen Funken auf das Publikum zu übertragen. Stellenweise hielt es kaum noch jemanden auf der Kirchenbank.
Die Kirchgemeinde dankt dem Chor, Rebecca Klukas und Manuel Schmid vielmals für das tolle Konzert und der Kulturstiftung des Freistaats Sachsen für die Unterstützung. Diese Maßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Bilder und Text: AH, Kirchgemeinde Dennheritz, Niederschindmaas und Schlunzig