2 Wohnungen in der Gemeinde Dennheritz zu vermieten
Die Gemeinde Dennheritz beabsichtigt das Haus in der Zwickauer Straße 1 auszubauen.
Es werden 2 Wohnungen entstehen. Die Wohnungen sind ca. 80 m² groß und haben 4 Zimmer. Eine Garage wird ebenfalls mit vermietet.
Die Wohnung im EG wird etwa ab Sommer zu vermieten sein, die Wohnung im 1. OG wird ab Herbst zu vermieten sein.
Mietinteressenten melden sich bitte schriftlich, bis Ende April, bei der Gemeindeverwaltung Dennheritz.
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
April 2016
Der April lockt mit den ersten Sonnenstrahlen und angenehmen Temperaturen viele Menschen zu Aktivitäten im Freien. Warum nicht auch dem Blutkreislauf ein „Fitnessprogramm“ gönnen? Mit einer Blutspende beim DRK hilft jeder Spender nicht nur schwer kranken oder verletzten Patienten in seiner Heimatregion, durch die Neubildung des Blutes nach einer Spende von 500 Millilitern kann ein gesunder Spender, der die Blutspende gut verträgt, auch dem eigenen Organismus etwas Gutes tun.
Der Flüssigkeitsverlust durch eine Blutspende ist sehr schnell wieder ausgeglichen, vor und nach der Spende sollte auf jeden Fall ausreichend getrunken werden. Blutbestandteile wie Leukozyten (weiße Blutzellen), Thrombozyten (Blutplättchen) oder Blutsplasma bilden sich innerhalb weniger Tage nach und „frischen“ den Blutkreislauf auf. Auch die dem Sauerstofftransport im Körper dienenden Erythrozyten (rote Blutzellen, die den roten Blutfarbstoff Hämoglobin enthalten) bilden sich innerhalb von circa zwei Wochen nach. Hierbei werden körpereigene Eisenreserven genutzt.
Zwischen zwei Blutspenden müssen mindestens 56 Tage liegen. Die Einhaltung dieser zeitlichen Abstände liegt im gesundheitlichen Interesse der Spenderinnen und Spender und ist den Blutspendediensten vom Gesetzgeber aufgegeben. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft.
Alle Blutspendetermine finden Sie im Internet unter www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu.
Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
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Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de
Aktion: www.mutspende.de
Im Jahr 2016 wurde für den Bauhof ein zweiter neuer Multicar angeschafft:
Einladung zum Frühschoppen bei Freibier und Imbiss
Anlässlich der Übergabe des neuen Multicars an den Bauhof Dennheritz, lade ich Sie
am Sonntag, den 03.04.2016, um 10:00 Uhr, in den Bauhof am Gemeindezentrum Dennheritz, Wäschereiweg 4,
herzlichst ein.
gez. Dirk Hartig Leiter Bauhof
Die Gemeinde Dennheritz sucht dringend Bundesersatzdienstleistende. In der Gemeinde Dennheritz gibt es Stellen im Bauhof und in der KITA. Zurzeit dauert die Besetzung der Stellen 1 Jahr. Die Bewerber müssen 18 Jahre alt sein und dürfen noch keinen Bundesersatzdienst geleistet haben. Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Dennheritz.
FÜHRUNGSZEUGNIS JETZT ONLINE IM INTERNET BEANTRAGEN
ebenso: Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Bonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.
Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags:
„Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de
September 2014
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der
Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der
Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete
Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der
sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie
Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder
Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der
Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schulbzw.
Arbeitsweg).
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines
objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen,
sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden
dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte
können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten
und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das
Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das
Gebäuderegister des Zensus 2011.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des
Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt
werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden
ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110
mikrozensus@statistik.sachsen.de
Informationen zur Ausbringung von Jauche und Gülle
Geruchsbelästigung stellt keinen Verstoß gegen geltendes Recht dar.
Das Umweltamt des Landkreises Zwickau teilt in Abstimmung mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Folgendes bezüglich der Ausbringung von Jauche und Gülle mit:
Unter Düngung versteht man die Zufuhr von Pflanzennährstoffen. Diese kann sowohl über mineralischen Dünger als auch über organische Düngemittel erfolgen.
Die Zugabe dieser Nährstoffe muss sich am Bedarf der Pflanzen orientieren. Deshalb ist vor der Düngung der entsprechende Bedarf zu ermitteln. Dieser besteht immer dann, wenn der Boden in der Vegetationszeit (von März bis November) nicht genügend Nährstoffe nachliefert.
Der Landwirt ist laut „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubtraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis (Düngeverordnung – DüV)“ vom 10. Januar 2006, zuletzt geändert durch Art. 5, Abs. 36 G vom 24. Dezember 2012 berechtigt, in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Oktober (Ackerland) bzw. 15. November (Grünland) eines Jahres Düngemittel auszubringen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind.
Dazu gehört es auch, organische Düngemittel (zum Beispiel Stalldung, Gülle oder Jauche) auf bestellte und unbestellte Flächen aufzubringen.
Allerdings gilt das nicht, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.
Die Ausbringung vor allem organischer Düngemittel ist oft mit Geruchsbelästigungen verbunden, die aber keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen. Bei Kulturen wie Mais oder Raps handelt es sich um einen kurzen befristeten Zeitraum im Jahr. Bei Flächen, die mit mehrschnittigen Futterpflanzen bestellt sind oder Grünlandflächen darstellen, kann sich die organische Düngung zwei- oder dreimal in der Vegetationszeit wiederholen.
Eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ist nur dann sinnvoll, wenn über die übliche und meist unvermeidliche Geruchsbelästigung hinaus ein Verstoß gegen geltendes Recht vermutet wird.
Die zuständige Behörde für den Vollzug der Düngeverordnung im Landkreis Zwickau ist das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie, Abteilung 3, Fachbildungs- und Förderzentrum Zwickau, Werdauer Straße 70, 08056 Zwickau. Ansprechpartnerinnen sind Frau Drese (Telefon: 0375 566532) und Frau Weber (Telefon: 0375 566519).
Ostern zum Lebensretter werden:
Viele regelmäßige Blutspender nutzen die Osterferien für eine Urlaubsreise und stehen dann in ihrer Heimatregion für Blutspenden nicht zur Verfügung. Die Patienten sind jedoch auch während der Ferien und über die Osterfeiertage auf die Blutspenden ihrer Mitbürger angewiesen. Grund ist, dass die aus dem Spenderblut hergestellten Blutpräparate nur kurze Zeit haltbar sind; teilweise lediglich vier, maximal bis zu 42 Tage. Bei spezialisierten Behandlungen, z.B. in der Krebstherapie, müssen jedoch über Wochen begleitend Blutpräparate verabreicht werden. Alle Menschen, die in der Ferienzeit oder vor und direkt nach den Ostertagen Blut spenden, leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung in ihrer Region.
Alle Spenderinnen und Spender, die sich auf DRK-Blutspendeterminen rund um die Osterfeiertage am 24.03. (Gründonnerstag) oder am Samstag, 26.03. mit einer Blutspende für schwer kranke oder verletzte Mitmenschen einsetzen, erhalten eine kleine Osterüberraschung als Dankeschön für ihr Engagement.
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu.
Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Alle Blutspendetermine finden Sie im Internet unter www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
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