In den kommenden Tagen kommt es zu einer Straßensperrung in der Meeraner Straße, in zwischen der Hausnummer 24 und 27. Diese Sperrung wird voraussichtlich von Montag, dem 8. April 2024 bis zum Sonntag, 28. April 2024 dauern Sonntag, 5. Mai 2024 dauern.
Der Grund für diese Maßnahme ist die Reparatur eines Regenwasser-Kanals. Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten und empfehlen, alternative Routen während dieser Zeit in Betracht zu ziehen. Umleitung über die Seiferitzer Straße, Hauptstraße und Glauchauer Straße.
Aus gegebenem Anlass weißt der Kirchenvorstand darauf hin, dass Hunde auf den Friedhöfen in Dennheritz, Niederschindmaas und Schlunzig an der Leine geführt werden müssen. Freilaufende Hunde sind nicht gestattet! Zudem sind Hundehalter verpflichtet, den Kot ihres Vierbeiners zu entfernen. Es ist eine Frage des Anstandes, Rücksicht auf andere Friedhofsbesucher zu nehmen und die Pietät dieses Ortes und das Andenken unserer Verstorbenen respektvoll zu wahren.
Der Kirchenvorstand
Ein wichtiger Bestandteil für das Zusammenleben und Information in unserer Gemeinde
In einer Zeit, in der digitale Medien die Schlagzeilen dominieren und die Informationslandschaft überfluten, gibt es einen Platz, der weiterhin als verlässliche Quelle für lokale Nachrichten und Gemeindeereignisse dient: der DENNHERITZER ANZEIGER. Mit stolzen 300 Ausgaben feiert dieses Blatt nicht nur ein bemerkenswertes Jubiläum, sondern unterstreicht auch die unersetzliche Rolle in der Gemeinde.
Der DENNHERITZER ANZEIGER ist weit mehr als nur ein gedrucktes Blatt Papier. Er ist das Herzstück der Gemeindearbeit, ein Bindeglied zwischen den Bewohnern und den Ereignissen, die ihr tägliches Leben prägen. Von Ankündigungen über lokale Feste und Vereinstreffen bis hin zu Berichten über Konzerte und Gemeinderatsbeschlüssen – der Anzeiger ist eine Fundgrube für Informationen, die das Leben in der Gemeinde prägen.
Die Bedeutung einer solchen Zeitung geht weit über die bloße Verbreitung von Nachrichten hinaus. Der DENNHERITZER ANZEIGER schafft ein Gefühl der Verbundenheit und des Zusammenhalts. Er erinnert unsere Bewohner daran, dass sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft sind, in der ihre Stimmen gehört, ihre Leistungen geehrt werden und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt wird.
In einer Zeit, in der die Welt zunehmend digitalisiert wird, bleibt der Gemeindeanzeiger ein Symbol für Tradition und Gemeinschaftssinn. Die 300. Jubiläumsausgabe ist ein Anlass zum Jubeln und zugleich eine Erinnerung an die unermüdliche Arbeit all jener, die dazu beitragen, dass er Monat für Monat mit Inhalt gefüllt wird. Hier erfahren Sie zum Beispiel, dass die Firma Gerüstbau Jacob letzte Woche bereits ihr 33-jähriges Jubiläum feierte, der Gasthof Gambrinus im Sommer sein 150-jähriges Bestehen feiert und die Verwaltungsgemeinschaft mit der Vertragsunterzeichnung am 21.05.1999 der Stadt Crimmitschau nun schon seit 25 Jahren besteht.
Möge der DENNHERITZER ANZEIGER auch in den kommenden Jahren weiterhin das Band sein, das die Bewohner unserer Gemeinde zusammenhält und ihr Zusammenleben bereichert. Und mögen die Jubiläen Ausdruck für Beständigkeit und gesunde Transformation sein.
Matthias Trenkel
Bürgermeister ihrer Gemeinde
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungs-räumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Bereich der Gemeinde Dennheritz wurden 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (1,7 km), Bundesstraße B 93 (3,5 km), Bundesstraße B 175 (0,7 km) sowie Staatsstraße S 289 (0,3 km).
Zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung erfolgte durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten als interaktive Karte unter der Internetadresse https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html. Eine Einsichtnahme in die Lärmkarten ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Dennheritz möglich.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die kartierten Straßen Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) erstellt:
Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet:
Im Rahmen einer Vorprüfung wurden belastete Bereiche – die sogenannten „Hot-Spots“ – einer näheren Untersuchung unterzogen.
Für die Gemeinde Dennheritz ist im Ergebnis der Lärmkartierung 2022 Folgendes festzustellen:
- Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde Dennheritz besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
- Schulstandorte und Krankenhäuser sind nicht betroffen.
- Beim Ausbau der A 4 und beim Neubau der B 93 wurde im Rahmen der Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV bereits Schallschutz (Lärmschutzwände/-wälle und Schallschutzfenster) umgesetzt.
- Es ist geplant, die Trasse der B 175 im Bereich der Gemeinde Dennheritz zu verlegen und vierspurig auszubauen. Der Ausbau der B 175 wurde 2009 planfestgestellt. Beim Ausbau der B 175 sind Lärmvorsorgemaßnahmen gemäß 16. BImSchV durch den zuständigen Baulastträger vorzusehen.
- Lärmschutzmaßnahmen an allen kartierten Straßen liegen in der Verantwortung des zu-ständigen Baulastträgers (Bund bzw. Freistaat Sachsen). Dadurch ist der kommunale Handlungsspielraum eingeschränkt.
- Die Lärmaktionsplanung an der Haupteisenbahnstrecke Dresden – Zwickau – Hof im Be-reich Dennheritz obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Der am 23.08.2018 beschlossene Lärmaktionsplan der Gemeinde Dennheritz ist auf der Grundlage der Lärmkartierung fortzuschreiben. Nach Abwägung der Sachlage ist vorgesehen, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan zu erstellen.
In die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung kann hier Einsicht genommen werden:
Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 3. April bis 3. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.
In den kommenden Tagen kommt es zu einer temporären Straßensperrung in der Inneren Dorfstraße, in Höhe der Hausnummer 9, in Niederschindmaas. Diese Sperrung wird von Montag, dem 18. März 2024, bis zum 28. März 2024 dauern.
Der Grund für diese Maßnahme ist die Herstellung eines neuen Stromanschlusses. Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten und empfehlen, alternative Routen während dieser Zeit in Betracht zu ziehen.
Landwirtschaftsfläche in Dennheritz – die Ausschreibung ist bis zum 10.05.2024 verlängert!
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an:
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm in Ballungsräume, im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen im Turnus von fünf Jahren zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen (Lärmkartierung).
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen unter der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die in Dennheritz kartierten Straßen (Bundesautobahn A 4, Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie Staatsstraße S 289) Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) sowie Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung erstellt. Diese Karten finden Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig zu informieren sowie bis 15.03.2024 erste Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung einzubringen. Eine in den kommenden Wochen stattfindende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wird rechtzeitig angekündigt.



















