Liebe Vereine, liebe Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Dennheritz mit Ihren Ortsteilen Ober- und Niederschindmaas,
die Weiterentwicklung unseres neuen Dorfzentrums steht bevor. Es soll ein Ort entstehen, der für alle da ist – ein lebendiger Treffpunkt, der sowohl den Bedürfnissen der Vereine als auch der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Dafür brauchen wir Ihre Ideen, Ihre Vorstellungen und Ihre Kreativität!
Was wollen wir erreichen?
Wir suchen nach Konzepten und Ideen, die den Wünschen und Bedürfnissen der Mehrheit entsprechen und die Weiterentwicklung des gesamten Areals fördern. Es geht darum, ein Zentrum zu schaffen, das die Gemeinschaft stärkt und vielfältig nutzbar ist – sei es für Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten oder einfach als Ort der Begegnung. Gemeinsam möchten wir einen Raum gestalten, der die Lebensqualität aller Einwohner nachhaltig verbessert und für die nächsten Jahrzehnte sinnvoll genutzt werden kann.
Ihre Stimme zählt!
Dies ist eine tolle Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen – auch außerhalb von Gremien, Vereinen oder dem Gemeinderat. Besonders an jüngere Bürgerinnen und Bürger richtet sich unser Aufruf, die sich vielleicht bisher noch nicht so stark eingebracht haben, aber das Dorfzentrum in Zukunft intensiv nutzen werden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Ideen einzubringen und gemeinsam die Zukunft von Dennheritz zu gestalten.
So können Sie mitmachen:
- Zwei Workshops: Nehmen Sie an unseren beiden moderierten Workshops am 29.10.2024 und 19.11.2024, jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr, teil. Diese beiden Workshops bieten eine großartige Gelegenheit, Ihre Ideen im kreativen Austausch mit anderen Bürgern und Vereinen einzubringen.
- Schriftliche Beteiligung: Wenn Sie nicht persönlich dabei sein können, senden Sie uns Ihre Vorschläge bis zum 25.10.2024 per Post oder E-Mail (info@dennheritz.de). Wir stellen sicher, dass auch diese in die Diskussionen der Dorfwerkstätten einfließen.
- Anmeldung: Bitte melden Sie sich rechtzeitig für beide Workshops an, da die Plätze begrenzt sind. Der genaue Ort wird nach erfolgreicher Anmeldung bekannt gegeben.
Warum ist Ihre Teilnahme so wichtig?
Dennheritz lebt von der Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der Vereine. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir ein Dorfzentrum schaffen, das für alle Mehrwert bietet. Ihr Engagement und Ihre Ideen sind der Schlüssel, um einen Ort zu entwickeln, der sowohl heute als auch in Zukunft den Bedürfnissen unserer Gemeinde dient.
Lassen Sie uns diese Chance nutzen, etwas Einzigartiges zu schaffen – ein Zentrum, das den Charakter von Dennheritz widerspiegelt und ein Anlaufpunkt für uns alle wird.
Ihr Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Dorfwerkstätten in Dennheritz – Gestalten Sie die Zukunft unseres neuen Dorfzentrums aktiv mit!
Die Entwicklung unserer Gemeinde lebt von Ideen und Zusammenarbeit. Mit den Dorfwerkstätten möchten wir genau das fördern! In zwei moderierten Workshops bieten wir Ihnen die Gelegenheit, Ihre Ideen und Wünsche für Dennheritz und das neue Dorfzentrum einzubringen und die Zukunft des Dorfes aktiv mitzugestalten. Seien Sie dabei – per E-Mail, Post oder persönlich! Wer Ideen einbringen möchte, ist herzlich eingeladen, an den folgenden Terminen teilzunehmen:
– 29.10.2024, 17:00 – 20:00
– 19.11.2024, 17:00 – 20:00
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, die Plätze sind begrenzt.
Den Ort erfahren Sie nach erfolgreicher Anmeldung.
Machen Sie mit! Per Post, Mail oder live im Workshop – Um Anmeldung wird gebeten!
Falls Sie bei der Entwicklung des neuen Dorfzentrums nicht persönlich teilnehmen können, senden Sie Ihre Ideen und Vorschläge gern bis zum 25.10.2024 per E-Mail oder Post an die Gemeinde Dennheritz: info@dennheritz.de (Betreff: „Dorfwerkstatt – Dorfzentrum“). Ihre Ideen und Vorschläge werden in die Diskussionen zu den beiden Dorfwerkstätten mit einbezogen. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und darauf, gemeinsam neue Impulse für Dennheritz zu setzen!
per Telefon: 03763 78541 oder E-Mail: info@dennheritz.de
Ihr Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Am Donnerstag, den 15. August 2024, trat der neu zusammengesetzte Gemeinderat zu seiner ersten konstituierenden Sitzung für die Wahlperiode 2024 bis 2029 zusammen. Mit dieser Sitzung endete zugleich eine Ära, in der vier engagierte Gemeinderäte ihre langjährige Tätigkeit offiziell abschlossen. André Straube, Jens Schnabel, Barbara Seidel, die beeindruckende 30 Jahre lang als Gemeinderätin aktiv war, und Siegfried Goldberg, der über 30 Jahre im Gemeinderat mitwirkte, verabschiedeten sich von ihren Ämtern.
Die Gemeinde blickt mit tiefer Dankbarkeit auf das herausragende Engagement dieser vier Persönlichkeiten zurück. Ihr Einsatz ging weit über die Ratsarbeit hinaus und hat den Ort nachhaltig geprägt. Für ihren unermüdlichen Einsatz gebührt ihnen höchster Respekt und Anerkennung. Wir wünschen ihnen Gesundheit, Glück und die wohlverdiente Möglichkeit, die Früchte ihres langjährigen Engagements in Ruhe genießen zu können. Gleichzeitig bleibt die Hoffnung, dass sie die Arbeit des neuen Gemeinderats weiterhin wohlwollend begleiten werden.
Die Zusammensetzung des Gemeinderats von Dennheritz 2024 – 2029
Der frisch gewählte Gemeinderat hat sich bereits gefunden. In seiner ersten Sitzung wurden die neuen Ausschüsse und Gremien mit Zustimmung aller Mitglieder gewählt. Einstimmig wurden Florian Kauffmann als stellvertretender Bürgermeister und Daniela Dörr als zweite stellvertretende Bürgermeisterin in ihre Ämter gewählt. Ein herzlicher Glückwunsch geht an beide, die sich bereit erklärt haben, Bürgermeister und Rat tatkräftig zu unterstützen.
Ein großes Dankeschön gilt allen Beteiligten für ihren Einsatz und ihre Bereitschaft, sich für die Belange der Gemeinde einzusetzen.
Ich wünsche allen Ratsmitgliedern, dass sie stets die richtigen Entscheidungen treffen, und freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesautobahnverwaltung, bietet die in den Anlagen beschriebenen 3 Liegenschaften an der Bundesautobahn A4 zur Pacht ab dem 1.11.2024 an.
Pachtflächen an der Bundesautobahn A 4
14 – 01 – 1998 – 206 – A 4 – Pleißetalbrücke – AS Glauchau
Die Kompensationsflächen E028, E011 und E008, die zu dem o.g. Bauabschnitt gehören, sollen in einem Paket verpachtet werden.
Bei den oben bezeichneten Maßnahmenflächen handelt es sich um extensives Grünland, welche einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden sollen.
Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht möglich.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in den Anlagen 2 (Karten) und 3
(Flurstücksübersichten) aufgeführten Flurstücke als Pächter zu bewerben.
Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.
Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:
– Fachliche Eignung/Kompetenz:
Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen nach den Maßgaben der Maßnahmeblätter (Anlage 1) zu unterhalten.
– Technische Voraussetzung:
Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.
– Des Weiteren ist zu prüfen:
Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage?
Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?
– sonstiges
Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.
gez. Ben Geißler
Abteilungsleiter
A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung
Der Sächsische Landtag hat am 30. Januar 2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) beschlossen. Die Pflanzenabfallverordnung ist nach Artikel 3 Nr. 2 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz zum 22. März 2019 aufgehoben.
Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der Verstoß gegen das Verbot ist bußgeldbewehrt.
Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzubereiten.
Für haushaltsübliche Mengen wird die Nutzung der Biotonne empfohlen. In diese dürfen alle pflanzlichen Abfälle vom Grasschnitt bis zum Heckenverschnitt. Die Aufstellung ist vom Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich zu beantragen. Die Entleerung der Biotonne erfolgt in der Regel 14-täglich. Große Mengen Grünabfälle können an den Annahmestellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachen (siehe https://www.landkreis-zwickau.de/kontakt-entsorgungsanlagen), an Wertstoffhöfen oder direkt bei Kompostieranlagen abgegeben werden.
Die Regelungen für Traditions-/Brauchtumsfeuer in Zuständigkeit der Kommunen als Ortspolizeibehörde bleiben hiervon unberührt.
Das Umweltamt des Landkreis Zwickau