Noch ist es nicht sicht- oder hörbar, aber die Sanierungsarbeiten an der Dennheritzer Orgel sind angelaufen. Im neuen Jahr werden dann Pfeifen und Co ausgebaut und erneuert bzw. ersetzt. Zu den Weihnachtsgottesdiensten wird unsere „kranke Königin“ noch wie gewohnt erklingen.
Bevor sie dann für etwa ein halbes Jahr verstummt, lädt die Kirchengemeinde an Silvester zu einem kleinen Orgel-Abschied. Dann wollen wir um 18.00 Uhr den Jahresausklang vor allem musikalisch begehen. Dazu wird der Meeraner Kantor Norbert Ranft, der das Sanierungsvorhaben als Orgelsachverständiger begleitet, die mehr als 1000 Pfeifen noch einmal zum Klingen bringen. Seien Sie dazu herzlich eingeladen!
Änderung des Meldegesetzes ab 01. November 2015
Das Bundesmeldegesetz (BMG) ersetzt ab dem 1. November 2015 das bisherige Sächsische Meldegesetz und das Melderechtsrahmengesetz.
Das Wichtigste in Kürze:
Wohnungsgeberbestätigung
Neu eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers (§ 19 Abs. 1 BMG) bei der Anmeldung und – wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird – bei der Abmeldung. Damit sollen Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.
Zu § 19 BMG (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
Die Regelung ist neu und verpflichtet den Wohnungsgeber, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken.
Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat künftig der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug (wenn keine Wohnung im Inland bezogen wird) schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 (14 Tage nach Beziehen der Wohnung) oder Absatz 2 (14 Tage nach Auszug aus der Wohnung bei Wegzug ins Ausland) BMG genannten Fristen mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen (siehe § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG). Für die Wohnungsgeberbescheinigung wird ein bundeseinheitlich zu verwendendes Muster bereitgestellt. Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie unter der Internetseite www.crimmitschau.de – Bürgerservice – Formularservice – Melderecht.
19.1 § 19 Absatz 1
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist zum Beispiel der Eigentümer oder Nießbraucher, der die Wohnung vermietet, oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben, während Hausverwaltungen in der Regel als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.
Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 elektronisch jeweils innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (14 Tage) zu bestätigen.
Sofern das von der meldepflichtigen Person mitgeteilte Datum des Ein- oder Auszugs vom durch den Wohnungsgeber mitgeteilten Datum abweicht, soll in der Regel das von der meldepflichtigen Person mitgeteilte Datum im Melderegister gespeichert werden.
Bei einer Anmeldung bedarf es keiner Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug aus der bisherigen Wohnung. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 17 Absatz 2 BMG, wonach eine Abmeldung nur erforderlich ist, sofern eine meldepflichtige Person aus einer Wohnung auszieht, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen. Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Ein Wohnungsgeberregister darf nicht erstellt werden.
Pressemitteilung des Regionalmanagements der LEADER-Region Zwickauer Land vom: 20. November 2015
Zukunft fördern
Informationsveranstaltung zur LEADER-Strategie am 14.12.
Die Zukunftsregion Zwickau lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dennheritz, der Stadt Crimmitschau sowie aus Neukirchen zur LEADER-Informationsveranstaltung am Montag, den 14.12.2015, ab 18 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus Crimmitschau (Fabrikstraße 3) ein.
Das Wort LEADER, französisch im Ursprung, jedoch englisch betont, bezeichnet einen Ansatz der Europäischen Union, die Bevölkerung an der Entwicklung ihrer ländlichen Regionen teilhaben zu lassen. Dies passiert mittels der Möglichkeit, über die LEADER-Zusammenschlüsse in Netzwerken an der Entwicklung der Region mitzuwirken, oder auch selbst von den Fördergeldern der Europäischen Union und des Landes Sachsen zu profitieren.
Die LEADER-Region Zwickauer Land ist eine Partnerschaft zahlreicher privater und 18 kommunaler Akteurinnen und Akteure der ländlichen Räume in und um Zwickau herum und adressiert mit der Veranstaltung am 14. Dezember 2015 insbesondere Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die Wege zur Umsetzung ihrer Ideen suchen.
In sechs Handlungsfeldern sieht die Region Entwicklungsbedarf bis 2020 und offeriert bspw. Unterstützung für Handwerksbetriebe bei der Fachkräftegewinnung, ermöglicht den Ausbau touristischer Angebote oder die Sicherung dörflicher Infrastrukturen.
Das Regionalmanagement der Zukunftsregion organisiert daher für Dennheritz, Crimmitschau und Neukirchen am 14. Dezember 2015 in Crimmitschau einen informativen Abend mit praktischen Beispielen, eingängigen Erklärungen und der Möglichkeit, eigene Ideen in einer Schnellberatungsrunde prüfen zu lassen.
Weitere Informationen zur LEADER-Region bereits vorab unter www.zukunftsregion-zwickau.de oder im persönlichen Kontakt mit dem Regionalmanagement unter der Telefonnummer: 0375/30354-104/ -105/ -106.
weitere Informationen: www.zukunftsregion.zwickau.de sowie
Regionalmanagerin Isabel Schauer, Tel.: 0375/30354-106 oder i.schauer@zukunftsregion.zwickau.de
Bekanntmachung
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und aktuelle Fortbildung
Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben, wenn sie sachkundig ist.
Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch anhand der Sachkundenachweiskarte.
Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden.
Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen.
Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen.
Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha,
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60
E-Mail: pflanzenschutzsachkunde@smul.sachsen.de
Fortbildungspflicht
Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen.
Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum vom
01.01.2013 bis 31.12.2015.
Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche
Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: andreas.burkhardt@smul.sachsen.de
robby.oehme@smul.sachsen.de
Gemeindeverwaltung Dennheritz
Sehr geehrte Bewohner der Meeraner Straße in Dennheritz.
In der Zeit vom 30.11.2015 bis voraussichtlich 09.12.2015 erfolgt die Straßendeckensanierung der Meeraner Straße, im Bereich von Haus-Nr. 1 -18.
Ausführende Firma ist die STRABAG AG, Waldstr. 8, 08112 Wilkau-Haßlau.
Dennheritz, den 19.11.2015
Frank Taubert
Bürgermeister
Innovativ in die Zukunft, nachhaltig zur Natur, gern Leben und Arbeiten in unserer Region
Projektaufruf für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Zwickauer Land
Handlungsfeld D Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER – Entwicklungsstrategie ist die Grundlage zur Förderung von Projekten in ländlichen Räumen aus dem LEADER Programm der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Maßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf unserer Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
Nr. des Aufrufes: 02-2015-D OSG
Datum des Aufrufes: 26.10.2015, 09:00 Uhr
Einreichfrist: 21.12.2015 16:00 Uhr
Einzureichen bei: Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau
Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020
(EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
Richtlinie Leader/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Region „Zwickauer Land“
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/show_document.php?id=425
Aktionsplan der LEADER – Entwicklungsstrategie (LES) Region „Zwickauer Land“
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/show_document.php?id=427
Das entsprechende Formblatt der Region finden Sie unter folgenden Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php 4. Quartal 2015 Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales zum Download. Dieses ist ausgefüllt im Projektbüro einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage. Später eingesendete Formblätter können nicht bearbeitet werden.
Ziele des Handlungsfeldes D
In diesem Handlungsfeld konzentrieren sich Vorhaben auf die bedarfsgerechte Entwicklung der einzelnen Siedlungen. Um einem Leerstand vorzubeugen, werden vorrangig Vorhaben unterstützt, die sich auf Nachnutzung und Umnutzung von leer stehender Gebäudesubstanz konzentrieren. Bedeutsam ist ebenso der Erhalt von öffentlichen Gebäuden. Maßnahmen wie z.B. Eingrünungen, Grünstrukturen, Spielplätze, Dorfplätze für das Miteinander der Generationen, erhalten ebenfalls Unterstützung.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld D steht ein Budget von insgesamt 1.856.498 Millionen Euro zur Verfügung. In der gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld D 7.425.990 Millionen Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes: Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen im Bereich Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales. Für Investitionen in diesem Bereich kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, welcher je nach Zuwendungsempfänger/in bei einem Prozentsatz von 15% -70% liegen kann. Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €.
Voraussetzung: Die antragstellende Person ist Eigentümer/in oder in gleichgestellten Eigentumsverhältnissen, eine Gebietskörperschaft, ein nicht gewerblicher Zusammenschluss, eine Natürliche Person oder Träger/in eines Unternehmens.
Ausführungszeitraum: Das Vorhaben sollte im Jahr 2016 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld D des Aktionsplans
Maßnahme | antragstellende Personen | Budget im Projektaufruf | Budget der ges. Förderperiode |
D 1.01
Um- Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken |
· Natürliche Personen | 843.863 € | 3.375.450 € |
D 1.02
Abriss und Rückbau von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz, Renaturierung von Brachflächen
|
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbl. Zusammenschlüsse · Natürliche Personen · Träger von Unternehmen |
28.129 € | 112.515 € |
D 1.03
Platzgestaltung, Aufwertung und Entwicklung v. Freiraumstrukturen
|
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse · Träger von Unternehmen |
267.223 € | 1.068.993 € |
D 1.04
Dorfumbaupläne |
· Gebietskörperschaften | 28.129 € | 112.515 € |
D 2.01
Um-und Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für die nicht gewerbliche Grundversorgung |
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
|
168.773 € | 675.090 € |
D 2.02
Außensanierung bestehender ländlicher Bausubstanz für die nicht gewerbliche Grundversorgung |
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse |
337.545 € | 1.350.180 € |
D 2.03
Ausbau von Angeboten/ Infrastrukturen für die Grundversorgung |
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse · Träger von Unternehmen |
112.515 € | 450.060 € |
D 3.01
investive und nicht investive Vorhaben zum Ausbau und zur Qualifikation von Strukturen der Freiwilligenarbeit und des bürgerlichen Engagements |
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse | 70.322 € | 281.288 € |
Vorhabenauswahl: Diese erfolgt auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ anhand der Auswahlkriterien und wird limitiert durch das Budget der Region.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Kohärenzkriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Kohaerenzpruefung- Mehrwert.pdf
Fachprüfung: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Fachpruefung.pdf
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichfrist erfüllt sein.
Vorhaben, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zu einer Aufstellung einer Reihenfolge der eingereichten Vorhaben.
Vorhaben, die aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Bei einem weiteren Aufruf des Handlungsfeldes besteht die Möglichkeit, das Projekt nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Begünstigten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartner: Frau Isabel Schauer /Frau Damaris Falk/Frau Angela Zieger
Bosestraße 1
08056 Zwickau
Tel: 0375/30354-106/105/104
Fax: 0375/30354-107
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl und Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 01.02.2016.
Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne …
Treffpunkt: Gemeindezentrum Dennheritz, Wäschereiweg 4
Wir freuen uns auf viele große und kleine Besucher und haben bestens für das leibliche Wohl vorgesorgt.
Das Team der KITA „Pfiffikus“
Am Freitag beraten die Obstbaufreunde über Obst im Haus- bzw. Bauergarten. Die Mitglieder bringen dazu Äpfel aus dem eigenen Garten zur Beratung mit.
Interessiert Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Der Vorstand
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
- Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Um die Grundlage für weitere Lärmaktionsplanungen zu schaffen, erstellt das Eisenbahn-Bundesamt einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken, der bis Mitte des Jahres 2016 fertiggestellt und veröffentlicht wird.
Bis Ende Juni dieses Jahres hatten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihr Lärmempfinden entlang von Eisenbahnstrecken zu schildern. Über 17.000 Einsender haben davon Gebrauch gemacht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen seiner Pilot-Lärmaktionsplanung ausgewertet und veröffentlicht. Das Dokument ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:
Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 15. November bis 15. Dezember 2015 stattfindet, bietet die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Nach der Auswertung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die daraus hervorgehenden Ergebnisse ergänzend als Teil B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und der künftige Teil B werden zusammen genommen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben.
Hintergrund: Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel hat, hohe Lärmbelastung zu identifizieren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, kommunale Verwaltungen etc., die von Schienenlärm betroffen sind. Eine rege und konstruktive Beteiligung ist für das Projekt sehr wichtig.