Die Bibliothek bleibt vorerst bis zum 20.04.2020 geschlossen.
MRB streicht ab Donnerstag Verdichter-Bahnen auf Strecke Chemnitz-Zwickau
Viele Busunternehmen im Verbundgebiet halten noch den Regeltakt
Achtung: Neue Änderungen stündlich möglich
Chemnitz/VMS – Nach Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) und City-Bahn Chemnitz kürzt nun auch die Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) wegen der Corona-Pandemie ihr Angebot. Zwischen Chemnitz und Zwickau rollen weniger Züge.
Ab Donnerstag fallen die Verdichter-Bahnen zwischen den beiden sächsischen Städten weg. Dies hat zur Folge, dass auf diesem Bahnabschnitt die Züge nur noch im 60-Minuten-Takt rollen (vorher 30 Minuten).
Vorerst nach Normalfahrplan im Verbundgebiet weiter fahren die folgenden Busunternehmen:
*Regionalverkehr Erzgebirge (RVE),
*Regiobus Mittelsachsen (RBM),
*Regionalverkehr Westsachsen (RVW) und
*Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau (SVZ).
Voraussichtlich bis einschließlich Freitag fahren deren Busse ohne Änderungen. Ab Montag planen auch RVE, RBM, RVW und SVZ, ihre Angebote zu reduzieren.
VMS-Geschäftsführer Dr. Harald Neuhaus: „Diese Regelungen können sich stündlich ändern.“ Seine Bitte an die Fahrgäste: „Verfolgen Sie die Entwicklungen auf allen Informationskanälen der Verkehrsunternehmen und des VMS.“
Der Verkehrsverbund ist auf Facebook, Instagram und Twitter präsent.
Homepage: www.vms.de.
Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 19.03.2020 fällt aus.
Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur (siehe Anlage) tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Zusätzliche Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten
1. keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
2. nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
3. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt
des Aufenthaltes als Risikogebiet zur Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder seit der
Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der
Krankheit Covid-19 zeigen.
17.03.2020
Gesundheitsamt
Ab dem 1. März 2020 gilt die Impfpflicht gegen Masern. Das heißt, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule, den Kindergarten, den Kinderhort oder Kindertagespflege die gesetzlich geforderten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig werden wollen, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau geht davon aus, dass ca. 5 000 Personen der o. g. Gruppen über keinen oder nur über einen unzureichenden Impfschutz verfügen. Um diese Impflücken zu schließen, hat es seit Beginn dieses Jahres erweiterte Impfsprechstunden angeboten. Ab dem 1. März wird es sein Impfangebot nochmals erweitern. So wird es nicht nur am Dienstag von 14 bis 17:30 Uhr für Impfwillige da sein, sondern zusätzlich am Donnerstag von 12:30 bis 14:30 Uhr Maserimpfungen anbieten.
Natürlich kann auch bei jedem niedergelassenen Arzt zu Masernimpfungen nachgefragt werden. Die Impfung im Gesundheitsamt stellt lediglich eine Alternative dar.
Weitere Informationen unter www.landkreis-zwickau.de/masernimpfpflicht
VMS: Besserer Schienenanschluss für Region Linie 523 fährt von Stollberg bis Glauchau
Bisher endete sie in St. Egidien Schüler kommen besser ins Gymnasium Lichtenstein Chemnitz/Stollberg/Glauchau – Der VMS bindet Stollberg, Oelsnitz und Lichtenstein besser an das Schienennetz an.
Die Linie 523 der City-Bahn Chemnitz fährt ab Montag (24. Februar 2020) wochentags durchgehend im Stundentakt (früh bis abends) von Stollberg nach Glauchau – über Oelsnitz/E., Lichtenstein und St. Egidien. Bisher endete die Linie, von vereinzelten Zügen abgesehen, bereits in St. Egidien.
In Glauchau besteht neu Anschluss an RE 3 (Dresden – Hof) sowie in Richtung Thüringen und in St. Egidien unverändert an RB 30 (Dresden – Zwickau).
Extra verkehrt spätabends ein zusätzlicher Zug von Stollberg nach St. Egidien und zurück mit Anschlüssen von und zur Linie C 11 in Stollberg sowie von und zur Linie RB 30 in St. Egidien.
Außerdem kommt der VMS dem Wunsch von Schülern, Eltern und Lehrern des Gymnasiums Lichtenstein nach: Der Zug CB 80113 aus Glauchau/St. Egidien kommt
nun schon 7.22 Uhr in Lichtenstein an. Damit schaffen die Schüler entspannt die 1. Unterrichtsstunde.
Mathias Korda, Chef Verkehr/Infrastruktur im VMS: „Ich freue mich, dass wir diese Lösung gefunden haben. Wo immer es möglich ist, gehen wir auf die Wünsche der Fahrgäste ein.“
Februar 2020
Ruck, zuck Projekte mit LEADER – Regionalbudget fördert Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine
Die LEADER-Region Zwickauer Land offeriert 2020 erneut ein Regionalbudget für gemeinnützige Vereine in den ländlichen Räumen zwischen Crimmitschau und Crinitzberg.
Finanziert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ durch Bund und Freistaat Sachsen, tragen auch die 18 Städte und Gemeinden der LEADER-Region mit einem Eigenanteil zum Erfolg bei.
50.000 € stehen für gemeinnützige Vereine zur Verfügung, deren Projekte in der förderfähigen Gebietskulisse umgesetzt werden.
In einem einfachen Verfahren fließen Fördersummen zwischen 500 und 5.000 €, bei maximal 6.250 € Kosten, in die Region.
Der Fördersatz beträgt 80 Prozent.
Damit können Projekte verwirklicht werden, die für eine klassische LEADER-Förderung nicht infrage kommen, weil Sie den Mindestzuschuss nicht erreichen.
Gestaltung von Plätzen und Freiflächen, Aufwertung dorfgemäßer Gemeinschafts-einrichtungen oder Stärkung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen – Die Themen sind breit und ermöglichen Baumaßnahmen, Anschaffungen oder bspw. die Produktion von Werbematerial. Wichtig ist die fristgemäße Umsetzung und Abrechnung des Projektes bis zum 15. November 2020. Die Fördergelder werden dann bis Jahresende ausgereicht.
Anträge können zwischen dem 2. und dem 30. März 2020 gestellt werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt am 6. Mai 2020 in öffentlicher Sitzung durch das Entscheidungsgremium. Die Grundlage dafür bieten eigene Kriterien für das Regionalbudget, die die Nachhaltigkeit, den Innovationsgehalt und das Ausmaß der Bürgerbeteiligung der Projekte bewerten.
Die Umsetzung der Projekte kann dann im Abschluss 11. Mai 2020 beginnen.
Aufrufe und Antragsunterlagen sind ab 2. März 2020 verfügbar unter: www.zukunftsregion-zwickau.eu/regionalbudget2020
Für Rückfragen und Beratungen steht das Regionalmanagement der LEADER-Region zur Verfügung: info@zukunftsregion-zwickau.de, Tel.: 0375/30354-104/-106.
Zum Hintergrund:
LEADER, gesprochen „Lieder“, ist ein französisches Akronym und bezeichnet schon seit 1991 eine europäische Förderstrategie zur Entwicklung ländlicher Räume.
Elementares Wesensmerkmal ist dabei, dass die Akteure in den Regionen über die Fördervorhaben entscheiden und durch aktive Netzwerkarbeit ihre Region gemeinsam entwickeln.
Initiator und Träger der LEADER-Region im Zwickauer Land ist der Zukunftsregion Zwickau e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf den Aufruf „Sachsen blüht“ für das Jahr 2020/2021 aufmerksam machen!
„Sachsen blüht“ ist eine Initiative des Sächsischen Landtages (gemäß Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2019/2020).
Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) stellt im Rahmen des Projekts „Puppenstuben gesucht – Blühende Wiesen für Sachsens Schmetterlinge“ kostenlos gebietseigenes zertifiziertes Saatgut für geeignete Flächen mit einer Größe zwischen 1000 und 2000 m² zur Verfügung.
Den Aufruf, die Teilnahmebedingungen und den Teilnahmebogen zur Anmeldung sowie ein Merkblatt zur Saatbettbereitung/Aussaat und zur insektenfreundlichen Pflege der Wiesen finden Sie beigefügt oder hier:
https://www.schmetterlingswiesen.de/PagesSw/Content.aspx?id=2069
Bitte reichen Sie Ihren Antrag möglichst per Mail ein.
2020_Sachsen_blüht_Teilnahmebedingungen
Der derzeitige Stand der Bauarbeiten an der Kirche Niederschindmaas ist folgender: Im Altarraum werden zur Zeit Platten verlegt. Der Altar wurde neu verputzt und mit neuen Sandsteinplatten belegt. Die Stufen zum Altarraum wurden ebenfalls neu aufgebaut und mit Sandsteinplatten belegt. Die Elektroarbeiten für Altarraum und neue Bankheizung wurden begonnen.
Weitere anstehende Arbeiten sind das Aufstellen eines Gerüstes im Altarraum (für Deckenuntersuchungen durch den Restaurator), das Verlegen der Balken für Sitzbänke und Verlegung der Platten im Hauptgang.
Die Erstellung des Begegnungsplatzes vor der Kirche beginnt, je nach Wetterlage, im Frühjahr. Das Verputzen der Friedhofsmauer wird weitergeführt und das Eingangstor an der Äußeren Dorfstraße komplett erneuert.
Um alle Arbeiten zu finanzieren sind wir auch weiter auf Spenden angewiesen. Für bisher eingegangene Spenden möchte sich die Kirchgemeinde bei ihnen herzlich bedanken.
Friedbert Weise