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Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungs-räumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Bereich der Gemeinde Dennheritz wurden 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (1,7 km), Bundesstraße B 93 (3,5 km), Bundesstraße B 175 (0,7 km) sowie Staatsstraße S 289 (0,3 km).
Zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung erfolgte durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten als interaktive Karte unter der Internetadresse https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html. Eine Einsichtnahme in die Lärmkarten ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Dennheritz möglich.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die kartierten Straßen Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) erstellt:
Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet:
Im Rahmen einer Vorprüfung wurden belastete Bereiche – die sogenannten „Hot-Spots“ – einer näheren Untersuchung unterzogen.
Für die Gemeinde Dennheritz ist im Ergebnis der Lärmkartierung 2022 Folgendes festzustellen:
Der am 23.08.2018 beschlossene Lärmaktionsplan der Gemeinde Dennheritz ist auf der Grundlage der Lärmkartierung fortzuschreiben. Nach Abwägung der Sachlage ist vorgesehen, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan zu erstellen.
In die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung kann hier Einsicht genommen werden:
Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 3. April bis 3. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm in Ballungsräume, im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen im Turnus von fünf Jahren zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen (Lärmkartierung).
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen unter der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die in Dennheritz kartierten Straßen (Bundesautobahn A 4, Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie Staatsstraße S 289) Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) sowie Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung erstellt. Diese Karten finden Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig zu informieren sowie bis 15.03.2024 erste Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung einzubringen. Eine in den kommenden Wochen stattfindende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wird rechtzeitig angekündigt.
Nächste Öffnungen sind:
Montag, der 07.10.2024 von 14:30 – 17:30 Uhr,
Die Errichtung der Bücherzelle am Kindergarten, die von der Gemeindegeplant war, verschiebt sich leider. Es gibt jedoch positive Nachrichten: Zwei engagierte Ehrenamtlerin werden die Bibliothek zweimal monatlich öffnen. Wir schätzen dieses ehrenamtliche Engagement sehr und möchten allen Beteiligten herzlich dafür danken. Wenn sich auf Grundlage des Ehrenamts weitere Unterstützer finden, könnte die Bücherei auch darüber hinaus regelmäßig geöffnet bleiben. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Interesse an unserer Gemeindebibliothek.
Der Planungsverband Region Chemnitz informiert zum Raumordnungsplan Wind (ROPW)
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz hat am 25. Januar 2024 die Unterlagen des Raumordnungsplan Wind (ROPW) für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Verfahren nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz) beschlossen.
Als Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist der 16. Februar 2024 bis 05. April 2024 bestimmt.
Zu den Unterlagen können im Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 Stellungnahmen an den Planungsverband Region Chemnitz abgegeben werden. Die Unterlagen stehen in diesem Zeitraum ausschließlich digital auf der Homepage (https://www.pv-rc.de/cms/ropw_9_1.php, hier dann auch die Daten der Karte im *.shp-Format) und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (https://mitdenken.sachsen.de/ropw-chemnitz) zur Verfügung.
Zur Information für jedermann bietet der Planungsverband Region Chemnitz im o.g. Beteiligungszeitraum öffentliche Informationsveranstaltungen von 19 bis 21 Uhr wie folgt an:
Stadt Chemnitz 21. Februar 2024 LUXOR Kongress- und Veranstaltungszentrum, Hartmannstraße 9-11,09111 Chemnitz, kleiner Saal
Landkreis Zwickau 22. Februar 2024 Rathaus Stadt Zwickau, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau, Bürgersaal
Landkreis Mittelsachsen 26. Februar 2024 BSZ „Julius Weisbach“ Freiberg, Schachtweg 2, 09599 Freiberg
Erzgebirgskreis 05. März 2024 Landratsamt, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz; Kreistagssaal
Vogtlandkreis 06. März 2024 Landratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5. 08523 Plauen, Kreistagssaal
Diese Termine sind auch auf der Homepage des Planungsverbandes Region Chemnitz zu finden: https://www.pv-rc.de/cms/ropw_regionalkonferenzen_2024.php
Bild: Screenshot von https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite
Planungsleistungen gem. HOAI zur Deckensanierung der Lauenhainer Straße (Teilabschnitt 2) in Dennheritz.
Die Gemeinde Dennheritz beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Deckensanierung der Lauenhainer Straße in Dennheritz gemäß HOAI 2021 Abschnitt 4. Verkehrsanlagen.
Ausführungszeitraum für die Leistungsphase 1-4: 01.05.2024 bis 30.05. 2024
Der Auftraggeber beabsichtigt anschließend die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI 2021.
Geplante Bauausführung ab Juli bis Oktober 2024.
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 29.02.2024 einzureichen bei:
Gemeindeverwaltung Dennheritz Hauptstraße 96, 08393 Dennheritz.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herr Andreas Kadler, SB Tief- und Straßenbau / Straßenwart, Kirchplatz 4, 08451 Crimmitschau, Telefon: 03762 90-6604
Freiberufliche Planungsleistungen für das Bauvorhaben:
Abbruch ehemalige Fahrzeughalle am Standort Meeraner Straße 3 in 08393 Dennheritz
Die Gemeindeverwaltung Dennheritz beabsichtigt den Abbruch einer ehemaligen Fahrzeughalle am neuen Dorfzentrum in der Meeraner Straße 3. Es sind die Unterlagen für die Fördermittelbeantragung (LEADER Projektaufruf) zusammenzustellen. Dies beinhaltet das örtliche Aufmaß und Zustandserkundung, die Erstellung einer Baubeschreibung mit Leistungsverzeichnis inkl. Kostenberechnung gemäß DIN 276.
Ausführungszeitraum für Erstellung Antrag Projektaufruf LEADER: bis Ende Februar 2024
Ausführungszeitraum für die Erstellung des FÖMI-Antrages: Ende 02-24 bis 08.04.24
Der Auftraggeber beabsichtigt anschließend die Weiterbeauftragung der örtlichen Bauüberwachung und Abrechnung.
Geplante Bauausführung: ab 08-2024 bis Ende 05-2025
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 16.02.2024 einzureichen bei:
Per E-Mail: info@dennheritz.de
Postschriftlich: Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96, 08393 Dennheritz
Ansprechpartner: Herr Enke, Tel. 03762 90-6502
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Weihnachten steht vor der Tür – das Fest des Lichts, des Friedens und der Freude. In einer Zeit, die von Krisen geprägt ist, möge der warme Kerzenschein unsere Herzen erhellen und die Dunkelheit um uns herum vertreiben.
Die festliche Atmosphäre, die in der Luft liegt, erinnert uns daran, dass selbst in den schwierigsten Zeiten ein Funken Hoffnung vorhanden ist. Die Kerzen, die wir entzünden, symbolisieren nicht nur das Licht der festlichen Dekoration, sondern sollen auch das Licht der Hoffnung in die Welt tragen.
Möge der Zauber dieses besonderen Festes unsere Herzen öffnen und uns alle daran erinnern, dass Liebe, Frieden und Freude stärker sind als jede Krise. In diesen festlichen Momenten wünsche ich Ihnen und Ihren Liebsten Hoffnung und Zuversicht.
Mögen die festlichen Klänge, der Duft von Leckereien und das Lachen der Menschen um uns herum uns daran erinnern, dass es in der Gemeinschaft und im Miteinander liegt, die wahren Schätze des Lebens zu finden.
Mit diesen Worten wünsche ich Ihnen Frohe Weihnachten
und ein gesegnetes neues Jahr!
Mit herzlichsten Grüßen,
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz