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Umweltamt des Landkreises Zwickau
Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013
Frist zur Beantragung der privaten Schäden läuft 2014 ab
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag finanzielle Hilfen für Private, Vereine, Kirchen und Unternehmen nach Maßgabe der Richtlinie Hochwasserschäden 2013. Anträge hierfür können noch bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Die Hochwasserhilfe kann bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf der Grundlage der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 nach Teil B bzw. C beantragt werden. Es erfolgt in der Regel eine Förderung bis zu 80 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Zuwendungszweck ist die Schadensbeseitigung sowie der nachhaltige Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Hochwasser 2013 beschädigt worden sind und sich in der festgestellten Gebietskulisse befinden. Dies schließt auch Schäden von wild abfließendem Wasser, Sturzflut, aufsteigendem Grundwasser, überlaufender Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch ein.
Der Verfahrensablauf:
Dem Antrag ist u. a. das Formular „Bestätigung der Gemeinde und Stellungnahme des Landkreises“ beizufügen. Der vollständige Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese erteilt die Bestätigung und gibt den Antrag an den Wiederaufbaustab des Landkreises.
Mit der Stellungnahme des Landratsamtes geht der Antrag an die SAB. Diese erstellt dann eine Eingangsbestätigung für den Antragsteller.
Liegt die Bestätigung der Gemeinde bereits vor, kann der vollständige Antrag direkt im Landratsamt eingereicht werden:
Landratsamt Zwickau
Hochwasserteam
Königswalder Straße 18
08412 Werdau.
Die Beteiligung bzw. Beauftragung eines Sachverständigen ist eine Pflicht für alle Förderantragsteller. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.
Mit der Antragstellung sind vom Antragsteller und vom Sachverständigen die Formulare, welche die SAB speziell für das Förderverfahren ausgegeben hat, zwingend zu verwenden.
Anhand dieser Formulare entscheidet dann die SAB in Dresden über den jeweiligen Förderantrag.
Weiterführende Informationen können der Internetseite des Landratsamtes Zwickau (http://www.landkreis-zwickau.de/16027.html) und der SAB (http://www.sab.sachsen.de/de/hochwasser_2013/hochwasser_2013.jsp) entnommen werden.
Bei Fragen zur Förderfähigkeit bietet die SAB weiterhin eine Infohotline unter der Telefonnummer 0351 4910-4966.
Amt für Abfallwirtschaft
Gewerbliche Sammlungen von Abfällen
Häufig findet man diverse Handzettel oder Aufrufe zur Sammlung von Alttextilien, Schrott, Haushaltsgeräten oder von anderen Gegenständen im Briefkasten oder am Hauseingang. Allerdings sollte hierbei jedem bewusst sein, dass derartige Sammlungen nicht vom Landkreis Zwickau organisiert werden.
Wer sich jedoch hinter diesen Sammlungen verbirgt und welcher Zweck – gemeinnützig oder rein gewerblich – damit verfolgt wird, ist in den meisten Fällen nicht ersichtlich. Während seriöse Sammler ihre Firmenanschrift, Telefonnummer und den verfolgten Zweck angeben, bleiben entsprechende Angaben bei dubiosen Sammlungen aus.
Unseriöse Sammler suchen sich aus den zur Abholung bereitgestellten Gegenständen vorrangig die verwertbaren und Gewinn bringenden Stücke heraus. Auf den Kosten für die Entsorgung der nicht abgeholten Gegenstände bleibt der Bürger als Verursacher oder als Steuerzahler sitzen.
Als Abfallerzeuger trägt jeder Bürger des Landkreises Zwickau die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung seiner Abfälle.
Hierfür bietet der Landkreis Zwickau als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Vielzahl von Sammelsystemen an.
Dementsprechend ist beispielsweise die grundstücksbezogene Erfassung von ausgedienten Elektro(nik)-Altgeräten ausschließlich dem Landkreis Zwickau als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger sowie den Herstellern und Vertreibern solcher Geräte vorbehalten. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Darüber hinaus können Elektro(nik)-Altgeräte bei den vom Landkreis eingerichteten Sammelstellen für Elektro(nik)-Altgeräte kostenlos abgegeben werden.
Weiterhin ist die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Zwickau durch ein flächendeckendes Sammelsystem sowohl für gemischte Siedlungsabfälle als auch getrennte Fraktionen wie beispielsweise Papier grundstücksbezogen ausgebaut und funktioniert zuverlässig.
So hat jeder Haushalt und jedes Gewerbe, welche an die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises Zwickau angeschlossen sind, einmal im Jahr die Möglichkeit, die Abholung von Sperrmüll schriftlich zu beantragen. Die Aufwendungen für diese Leistung sind Bestandteil der Sockelgebühr. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.
Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau rät dringend davon ab, sich an unseriösen Sammlungen zu beteiligen und bittet, verantwortungsbewusst zu handeln.
Für weitere Informationen stehen die Abfallberater des Landkreises Zwickau unter den Rufnummern 0375 4402-26111, 0375 4402-26117 und 03763 404-103 zur Verfügung.
SAB – Sächsische AufbauBank
Aufbauhilfe Juni-Hochwasser 2013 – Hochwasserhilfe für Privatpersonen
Allgemeine Information Private Wohneigentümer, die durch das Hochwasser 2013 in Sachsen geschädigt wurden, können bis 31.12.2014 bei der SAB – Förderbank, Aufbauhilfen aus dem Programm „Hochwasserschäden 2013“ des Freistaates Sachsen beantragen. Ziel der Förderung ist die Schadensbeseitigung und der nachhaltige Wiederaufbau.
Den Flyer für weitere Informationen können interessierte Bürger in der Gemeindeverwaltung erhalten.
Stadtverwaltung Crimmitschau
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Crimmitschau
hier handelnd für die Gemeinde Dennheritz
Die „Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des 6. Sächsischen Landtages am 31. August 2014“ erfolgt ab Mittwoch, den 30.07.2014 bis einschließlich Mittwoch, den 06.08.2014 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz.
Crimmitschau, den 23.06.2014
gez.
Holm Günther
Oberbürgermeister
15.07.2014:
Pressemitteilung
Es berichtet: Verein „Zukunftsregion Zwickau e. V.“
Am 27.06.2014 fand in Thurm (Mülsen) die Auftaktveranstaltung für die neue Förderperiode zur Entwicklung des ländlichen Raums statt. Rund 50 geladene Vertreter von Kommunen, Organisationen, Vereinen und anderen Institutionen, sowie private Akteure nutzten in diesem Workshop die Gelegenheit für eine erste Standortbestimmung. In 5 Themenkreisen wurden Schwerpunkte zusammengetragen, die in der kommenden Förderperiode bis 2020 umgesetzt werden sollen.
Zu den Themen Wirtschaft, Dorfbild/Gemeinwesen, Infrastruktur, Natur/Umwelt, Freizeit/Tourismus konstituierten sich Arbeitsgruppen. Ihre Aufgabe wird es sein, in weiteren Sitzungen wichtige künftige Handlungsfelder zu definieren. Sie sind Grundlage für die weitere Förderung von Vorhaben und Projekten öffentlicher Träger sowie gewerblicher und privater Antragsteller.
Zum Workshop formulierten die Teilnehmer erste strategische Ansätze. So wird es zunehmend wichtig sein, das ländliche Umfeld besser mit dem Oberzentrum Zwickau zu vernetzen. Auch soll regionalen und kleingliedrigen Kreisläufen mehr Beachtung geschenkt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die Direktvermarktung sondern zunehmend auch auf Kreisläufe zur Energieerzeugung und örtlichen –bereitstellung. Weitere Aktivitäten zum Erhalt von Natur und Umwelt sowie zur Gebäudesubstanz in den ländlichen geprägten Orten der Region sind dringend notwendig. Ebenso wichtig und generelle Schwerpunkte in der Region: Die Aktivitäten der kommunalen Daseinsvorsorge, unter der Beachtung der Alterung unserer Gesellschaft.
Alle diese Aktivitäten münden zum Jahresende 2014 in einem Konzept, welches künftig die Basis der Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes in der Region „Zwickauer Land“ werden wird.
Interessenten, die sich in diesen Prozess konstruktiv mit Ideen und Vorschlägen einbringen wollen, sind weiterhin herzlich eingeladen.
05.06.2014:
Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für die ILE-Region „Zwickauer Land“, welches 2007 in einem breiten und intensiven öffentlichen Diskussionsprozess erarbeitet wurde, ist die fachübergreifende konzeptionelle Grundlage für die nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung des ländlichen Raums im „Zwickauer Land“.
Mit Anwendung der Leader-Methode, insbesondere der Mobilisierung und Vernetzung vorhandener regionaler Potenziale, sollen die im ILEK verankerten Zielstellungen auch in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 umgesetzt und weiter ausgebaut werden.
Der Freistaat Sachsen geht für diese Förderperiode – abgestimmt mit der Europäischen Union – bei der Entwicklung ländlicher Räume künftig einen völlig neuen und damit innovativen Weg. Bislang gab es hierfür staatliche Vorgaben zu den Inhalten und zur Finanzausstattung für die jeweiligen Zuschüsse.
Nunmehr sind die Regionen, die Menschen im Zwickauer Land aufgerufen, für sich zu entscheiden, welche Maßnahmen und Projekte am besten in die Region passen und wie diese künftig mit Zuschüssen der Europäischen Union ausgestattet sein sollen.
Hierzu bittet der Verein „Zukunftsregion Zwickau e.V.“ in einer ersten konzeptionellen Phase alle potenziellen Akteure und Multiplikatoren der Region an einen Tisch, um eine Konzeption für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Arbeitsabschnittes werden die Akteure Handlungsfelder definieren, die sie für die künftige Entwicklung im Ländlichen Raum als weiterhin dringend notwendig erachten. Es wird darum gehen, den Wirtschafts- und Lebensraum der Region Zwickauer Land weiterhin zu entwickeln, familienfreundlich zu gestalten, Arbeitsplätze zu halten und neue zu schaffen und die Daseinsvorsorge an die demografische Entwicklung anzupassen.
Am Freitag, dem 27.06.2014, um 09:00 Uhr in der „Festscheune in Thurm“/Mülsen findet ein erstes Arbeitstreffen statt. Interessierte Akteure sind herzlich willkommen. Eine vorherige Anmeldung beim Regionalmanagement Frau Falk, unter der Tel.-Nr. 0375 – 533650 bzw. Frau Zieger unter der Tel.-Nr. 0375 533651 ist zwingend erforderlich.
Glauchau, 10.07.2014
TEILZEITAUSBILDUNG ALS CHANCE FÜR BERUFLICHEN NEUANFANG
ALTENPFLEGER WEITERHIN GESUCHT
GLAUCHAU
Berufliche Neuorientierung ist keine Frage des Alters. Sich ändernde familiäre oder persönliche Voraussetzungen, wirtschaftliche Gegebenheiten oder einfach neue Interessen können Gründe für einen Berufswechsel sein. In den seltensten Fällen ist eine weitere klassische Qualifizierung möglich. Der Familienzuwachs lässt diesen zeitlichen Aufwand in der Regel nicht zu. Außerdem muss die finanzielle Grundversorgung weiterhin gewährleistet sein. Dann bietet sich oft eine Teilzeitvariante an, um die berufliche Weiterbildung dennoch zu ermöglichen.
Berichte zum Demografischen Wandel zeigen immer wieder, dass Fachkräfte im Bereich der Altenpflege in Deutschland dringend gesucht werden. Die Teilzeitausbildung zum/zur Altenpfleger/in ist auch in Sachsen möglich und wird vom Deutschen Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) in Glauchau angeboten. Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Altenpfleger mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss ist der Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit 2-jähriger Berufsausbildung.
Um die verantwortungsvolle Unterstützung und Pflege von Senioren im Alltag meistern zu können, werden an der Altenpflegeschule fundierte Inhalte zu vielfältigen Bereichen vermittelt. Die Themen personen- und situationsbezogene Pflege, medizinische Diagnostik und Therapie, Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung und institutionelle und rechtliche Rahmendbedingungen werden beispielsweise abgedeckt. Die erlangten Kompetenzen können in einem breit gefächerten Arbeitsfeld, in ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen, im betreuten Wohnen, in Altenbegegnungsstätten und geriatrischen Kliniken eingesetzt werden.
Eine Teilzeitausbildung dauert in der Regel 4 Jahre.
WEITERE INFORMATIONEN UNTER
DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK,
gemeinnützige Schulträger-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Privates berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe, Pflege und Sozialwesen des DEB in Glauchau
Auestraße 1/3, Haus 5
08371 Glauchau
TEL +49(0)37 63|7 79 61-0
FAX +49(0)37 63|7 79 61-29
MAIL glauchau@deb-gruppe.org
WEB www.deb.de oder www.clevere-zukunft.de
Gemeinderat:
17.07.2014 D;
21.08.2014 N;
18.09.2014 D;
16.10.2014 N;
13.11.2014 D;
11.12.2014 N;
Technischer Ausschuss:
07.08.2014;
04.09.2014;
02.10.2014;
06.11.2014;
04.12.2014;
Aktuell laufen bereits die Vorbereitungen für die mittlerweile 9. Beach Party in Dennheritz. Am Samstag, den 19.07.2014, findet die diesjährige Beach Party am Dorfstrand Dennheritz statt. Kennt ihr BIENSTICH??? Drei Jungs… Zwei Gitarren… Ein Drumset… Drei Mikrofone… BIENSTICH – Die Jungs erobern nach und nach die hallesche Kneipenszene und spielten auf Veranstaltungen jeglicher Art und in diesem Jahr holen wir für Euch die Jungs nach Dennheritz… Anschließend wird unser Resident DJ NEWTRONIC mit Summer-Music und aktuellem House, Electro und Black Music für fette Beats auf dem Beachfloor sorgen!!! t die diesjährige Beach Party am Dorfstrand Dennheritz statt. Kennt ihr BIENSTICH??? Drei Jungs… Zwei Gitarren… Ein Drumset… Drei Mikrofone… BIENSTICH – Die Jungs erobern nach und nach die hallesche Kneipenszene und spielten auf Veranstaltungen jeglicher Art und in diesem Jahr holen wir für Euch die Jungs nach Dennheritz… Anschließend wird unser Resident DJ NEWTRONIC mit Summer-Music und aktuellem House, Electro und Black Music für fette Beats auf dem Beachfloor sorgen!!!