Gemeindeverwaltung Dennheritz
Sehr geehrte Bewohner der Meeraner Straße in Dennheritz.
In der Zeit vom 30.11.2015 bis voraussichtlich 09.12.2015 erfolgt die Straßendeckensanierung der Meeraner Straße, im Bereich von Haus-Nr. 1 -18.
Ausführende Firma ist die STRABAG AG, Waldstr. 8, 08112 Wilkau-Haßlau.
Dennheritz, den 19.11.2015
Frank Taubert
Bürgermeister
Amt für Abfallwirtschaft
Bestellkarte für Biotonne kommt mit Abfallgebührenbescheid
Warum eine Biotonne? Weil sie BIOlogisch ist, die Umwelt schützt und Geld spart!
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Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau teilt mit, dass in Zeiten, in denen der Umweltschutz immer wichtiger wird, können auch kleine Aktionen einen großen Beitrag hierzu leisten können, zum Beispiel das getrennte Sammeln von Bioabfall. Dadurch werden kompostierbare Abfälle zu wertvoller Humuserde. Da die Entleerungsgebühr für die Bioabfalltonnen im Vergleich zu der für die Restabfalltonne auch noch 30 Prozent geringer ist, lohnt sich die Anschaffung einer Biotonne gleich doppelt.
Ab Mitte Oktober 2015 enthalten die verschickten Abfallgebührenbescheide für die Abfallentsorgung an die Grundstückseigentümer oder -verwalter die Bestellkarte für die Biotonne.
Zu den Abfallgebührenbescheiden informiert das Amt weiterhin, dass alle Änderungen der Personenzahl oder der Einwohnergleichwerte sowie alle durchgeführten Entleerungen bis September 2015 berücksichtigt wurden. Die endgültige Endabrechnung für dieses Jahr erfolgt mit dem Jahresbescheid im Frühjahr 2016.
Die Gemeinde Dennheritz bittet alle Anlieger die nachfolgenden Anliegerpflichten umzusetzen.
Anliegerpflichten nach dem „Sächsischen Straßengesetz“ – Teil Pflanzen und Gehölze
Wenn Pflanzen und Gehölze oder Teile von diesen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, hat der Anlieger diese zu entfernen, mindestens jedoch das Lichtraumprofil herzustellen.
Wenn Bäume, Büsche, Hecken oder sonstige Anpflanzungen in den Gehweg bzw. Verkehrsraum hinein wachsen, ist dringend ein Pflegeschnitt erforderlich. Im Gehwegbereich ist in der Höhe ein Freischneiden von mindestens 2,50 m und im Verkehrsraum in einer Höhe von mindestens 4,50 m erforderlich.
Gemäß § 27 Abs. 2 des „Sächsischen Straßengesetzes“ (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der derzeit geltenden Fassung, dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Dazu gehören natürlich auch in den Gehweg oder Verkehrsraum ragenden Äste u. ä.
Im Falle der Nichterfüllung kann gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer ein kostenpflichtiger Ordnungsbescheid zum Zwecke der Durchsetzung des SächsStrG erlassen werden (gem. § 24 des „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (GVBl. S. 614, ber. S. 913).
gez. Frank Taubert
Bürgermeister Gemeinde Dennheritz
Download AUSGABE_198 (PDF ca. 3,5 MB)
Nun wird es nicht mehr lange dauern und Weihnachten steht vor der Tür. Die ersten Vorbereitungen für das Krippenspiel sind bereits getroffen. Ganz besonders freuen wir uns, dass es in diesem Jahr ein Stück gespielt von Erwachsenen mit Unterstützung der Kinder geben wird.
Also lassen Sie sich überraschen!
Mitmachen kann jeder kleine oder große Mitspieler. Um alles besser koordinieren zu können, wäre es mir eine große Hilfe, wenn sich alle, die Interesse am Mitspielen haben, bis zum 15. November 2015 bei mir melden. Das geht ganz einfach unter 03764/186643 oder ut.michel@t-online.de. Natürlich könnt ihr mich auch persönlich ansprechen.
Das erste Treffen wird am Freitag, den 20. November 2015 sein. Am Nachmittag treffen sich 17.00 Uhr die Kinder im Jugendheim und um 19.30 Uhr die Größeren und Erwachsenen. Dort werden wir das Stück vorstellen und die Rollen verteilen.
Ich freue mich schon auf unsere gemeinsamen Proben.
Ute Michel
Download Ausgabe 197 (PDF ca. 3,4 MB)

Amt für Abfallwirtschaft
Die mobile Schadstoffsammlung findet am 18.09.2015 in Dennheritz statt
Mittwoch, 18.09.15
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09:00 – 09:30 |
Dennheritz/Niederschindmaas | Äußere Dorfstraße gegenüber HNr. 55 (Containerstandplatz) |
| 10:00 – 10:30 | Dennheritz/Oberschindmaas | Hauptstraße neben HNr. 16 (Neubauten, Containerstandplatz) |
| 11:00 – 11:30 | Dennheritz | Hauptstraße 96 (Gemeindeverwaltung) |
Ab dem 7. September 2015 findet im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land und ab dem 19. September 2015 im ehemaligen Landkreis Chemnitzer Land die mobile Schadstoffsammlung statt.
Gemäß der gültigen Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau können Einwohner des Landkreises Zwickau die in ihrem Haushalt angefallenen Schadstoffe in haushaltüblichen Mengen am Schadstoffmobil abgeben.
Die Aufwendungen für das Einsammeln und das Beseitigen der Schadstoffe in üblicherweise anfallenden Kleinmengen (bis zu 10 Kilogramm je Einwohner und Sammlung) sind Bestandteil der Abfallsockelgebühr.
Nachfolgend aufgeführte Schadstoffe werden zur Sammlung angenommen bzw. sind von der Annahme ausgeschlossen.
Angenommen werden:
Abbeizmittel, Arzneimittelreste, Autopflegemittel, Entfärber, Entroster, Farben, Grillanzünder, Lacke, Fette, Holzschutzmittel, Hobbychemie, Klebstoffe, Laugen, quecksilberhaltige Produkte, Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Verdünner, Waschbenzin …
Ausgeschlossen sind:
Kraftfahrzeugstarterbatterien, Gasflaschen, Explosivstoffe jeglicher Art (z. B. Feuerwerkskörper), radioaktive Abfälle, Asbest, Dachpappe, Bauschutt, Batterien und Akkus, Einwegspritzen, infektiöse Abfälle …
Zu beachten ist:
– Die gefährlichen Abfälle sind in ihren Originalgebinden zu belassen.
– Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben und niemals zu mischen.
– Die Abgabe der Schadstoffe darf nur direkt beim Personal am Sammelpunkt erfolgen.
– Bitte nichts unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin am Stellplatz abstellen.
Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten
Im Gebiet des ehemaligen Landkreis Zwickauer Land werden keine Elektro(nik)-Altgeräte im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung angenommen. Die Annahmestellen von Elektro(nik)-Altgeräten sind im Abfallratgeber 2015, Seite 14, aufgeführt.
Im Gebiet des ehemaligen Landkreises Chemnitzer Land werden zusätzlich Elektro(nik)-Altgeräte, Entladungslampen, Energiesparlampen u. Leuchtstoffröhren im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung kostenfrei angenommen.
Die Abgabe der Altgeräte darf nur direkt beim Personal erfolgen. Werden Geräte vor oder nach dem Termin am Standplatz abgestellt, kann dies ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
Download AUSGABE_196 (PDF ca. 3,5 MB)




