AZV und WAD informieren /
Pressemitteilung Nr. 4/2016 08.11.2016
Am 31.12.2016 ist nach Mitteilung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) definitiv Schluss. Danach gestellte Auszahlungsanträge werden ungeachtet, ob diese begründet sind oder nicht, abschlägig entschieden. Zu Engpässen bei der Antragsstellung kommt es nicht, denn neben der bewährten Methode, das Abnahmeverfahren mithilfe der WAD durchzuführen, können Anträge jetzt auch direkt an die SAB gestellt werden.
Nach Information der Sächsischen Aufbaubank (SAB) können die Anträge auf Gewährung eines Kleinkläranlagenzuschusses bzw. -darlehens jetzt auch direkt bei der SAB Frist wahrend eingereicht werden. Dies wird vor allem den Antragstellern dringend empfohlen, die keinen Termin zur Abnahme der Kleinkläranlage mit der WAD bis zum 01.12.2016 vereinbaren können. Die Antragsteller tragen ab dem 01.12.2016 das Risiko für den fristgerechten Eingang des Antrags allein und werden deshalb aufgefordert den Antrag direkt bei der SAB einzureichen. Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist jedoch die Inbetriebnahme der Kleinkläranlage bis 31.12.2016. Der Antrag auf Gewährung und Auszahlung einer Zuwendung für Kleinkläranlagen steht zum Download auf der Internetseite der SAB bzw. auf der Internetseite der WAD zur Verfügung.
Grundsätzlich bleibt das Abnahmeverfahren für biologische Kleinkläranlagen bei der WAD wie bisher. Der betroffene Grundstückseigentümer zeigt die Inbetriebnahme der Kleinkläranlage bei der WAD an und vereinbart einen Termin zur Abnahme. Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags sowie der Nachweis über die Inbetriebnahme der Kleinkläranlage bis spätestens 31.12.2016 sind für die Auszahlung der Fördermittel zwingend erforderlich.
Einladung der Gemeinde Dennheritz zur Seniorenweihnacht 2016
Die Gemeindeverwaltung lädt alle Senioren unserer Gemeinde am
Montag, den 28.11.2016 um 14:30 Uhr
in das Gemeindezentrum Dennheritz auf das Herzlichste zur Seniorenweihnacht ein.
Auch dieses Jahr erwartet Sie ein kleines abwechslungsreiches Programm bei Kaffee und Kuchen.
Es wird wieder ein Pendelverkehr eingerichtet, der Sie ab den bekannten Bushaltestellen und Feuerwehrhaus Niederschindmaas zum Gemeindezentrum bringen wird. (fährt ab 13:30 Uhr)
Den ganzen langen Sommer hat die Jugendfeuerwehr Dennheritz und Niederschindmaas die Werbetrommel für die Wehr gerührt. Seit September verrichtet eine neue schlagkräftige Gruppe aus 6 Kindern zwischen 6 und 8 Jahren den Dienst in der Jugendfeuerwehr. Die erste große Herausforderung für die Kinder war das Finden einer passenden Feuerwehrjacke. Neu eingekleidet ging es bereits zum zweiten Dienst am 1. Oktober zu einem Bootsausflug an den Zwenkauer See.
Die kleine Truppe ließ sich dank der neuen Kleidung den Tag durch das Wetter nicht vermiesen. Treffpunkt war 9 Uhr im Dennheritzer Gerätehaus. Zusammen mit den älteren Mitgliedern der Jugendfeuerwehr aus Niederschindmaas und Dennheritz ging es in Richtung Leipzig.
Von einem gemeinsamen Frühstück gestärkt, ließ die Jugend das Boot zu Wasser. In zwei gemischten Gruppen erkundeten die kleinen Feuerwehrleute die Weite des Zwenkauer Sees und machten sich mit der schwimmenden Technik der Feuerwehr vertraut. Die jeweils andere Gruppe verballerte Ihre Kräfte beim Fußball spielen am Sandstrand. Alles im allem ein kräftezehrender Tag.
Der Abschluss des schönen Tages war ein gemeinsames Grillen am neu gebauten Zwenkauer Hafen. Die Hoffnung, dass die Kräfte und das Temperament unserer Kleinsten während der Heimfahrt nachlassen, löste sich in Luft auf. Wir Dennheritzer möchten uns bei Ronny und Steffen von der FFW Niederschindmaas für den wunderschönen Tag bedanken.
Wir suchen weiterhin Nachwuchs, vielleicht weckt unser Bericht etwas Interesse. Wer ebenfalls einmal im Monat Dienst in der Jugendfeuerwehr verrichten möchte, meldet sich bei:
Marcus Hansel Tel. 0174 / 2463738 oder Jens Petermann Tel. 01577 / 4136497
(JP, MT)
Gemeindeverwaltung Dennheritz
Sehr geehrte Bewohner der Lauenhainer Straße in Dennheritz.
In der Zeit vom 25.10.2016 bis voraussichtlich 05.11.2016 erfolgt die Straßendeckensanierung der Lauenhainer Straße, im Bereich vom Hochbehälter bis Kreuzung alte B 93.
In diesem Zusammenhang werden ab dem 27.10.2016 folgende Haltestellen der Linie 133 auf die Haltestelle Dennheritz Kreuzung verlegt: Harthauer Weg, Lauenhainer Straße Mitte, Lauenhainer Straße. Die Haltestelle Schützenhaus wird auf die Haltestelle Abzweig Dennheritz verlegt. Die Organisation des Schülerverkehrs erfolgt über die Gemeinde Dennheritz.
Sehr geehrte Bewohner der Meeraner Straße in Dennheritz.
In der Zeit vom 26.10.2016 bis voraussichtlich 05.11.2016 erfolgt die Straßendeckensanierung der Meeraner Straße, im Bereich von Haus-Nr.: 15 bis 32.
In diesem Zusammenhang werden auf der Linie 133 die Haltestellen Autobahnbrücke an die Haltestellen Meerane Kreisverkehr und die Haltestellen Meeraner Straße an die Wendestelle der Haltestellen für den Schülerverkehr verlegt.
Ausführende Firma bei beiden Maßnahmen ist die Wolf Straßen- und Tiefbau GmbH aus Reinsdorf.
Dennheritz, den 20.10.2016
gez. Frank Taubert Bürgermeister
Projektaufrufe für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Zwickauer Land
Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER–Entwicklungsstrategie (kurz LES) einer Region ist die Grundlage zur Förderung von Projekten in ländlichen Räumen aus dem Landwirtschaftsfonds der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Fördermaßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf der Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Die LEADER-Region Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit aus, anschließend prüft die Bewilligungsbehörde deren umfassende Förderfähigkeit und erteilt den Bewilligungsbescheid.
Nr. des Aufrufes: | 04-2016-D |
Datum des Aufrufes: | 17.10.2016, 09:00 Uhr |
Einreichfrist: | 12.12.2016, 16:00 Uhr |
Einzureichen bei: | Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau |
Rechtsgrundlagen:
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR)
- http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
- Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/Strategie.php
- Aktionsplan der LEADER–Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php (unter Auflistung der Aufrufe)
Ziele des Handlungsfeldes D
Die Region hat sich im Handlungsfeld D zum Ziel gesetzt, Dörfer und Städte als Wohnorte bedarfsgerecht zu entwickeln sowie die soziale Infrastruktur für alle Generationen zu erhalten und weiter auszubauen. Ein weiteres Ziel ist es, das bürgerliche Engagement zu unterstützen und die Solidargemeinschaft zu stärken.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld D steht 2016 ein Budget von insgesamt 1.399.399 Euro zur Verfügung. In der gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld D 7.425.990 Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst die Förderung von Vorhaben, die sich der Nach- und Umnutzung von leer stehender Gebäudesubstanz zu Hauptwohnzwecken oder der nicht gewerbliche Grundversorgung widmen. Für letzteres sind ebenso nur Außensanierungen möglich.
Zur Gestaltung des öffentlichen Raumes kann Unterstützung bei der Eingrünungen oder Schaffung von Grünstrukturen, der Errichtung von Spielplätzen oder auch Dorfplätze für das Miteinander der Generationen beantragt werden.
Eine konzeptionelle Grundlage kann dafür mit geförderten Dorfumbauplänen geschaffen werden.
Der Sicherung der Grundversorgung in den Gemeinden widmet sich eine weitere Fördermaßnahme und bietet Unterstützung für Dorf- und Hofläden oder die Bildung von Genossenschaften.
Ehrenamtliches Engagement kann in der Region strukturell und inhaltlich bspw. in den Bereichen Nachwuchsarbeit, Qualifizierungsangebote sowie Koordination und Vernetzung ehrenamtlicher Aktivitäten mittels Fördergelder gestützt werden.
Für Vorhaben in diesen Bereichen kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Rechtsform der antragstellenden Person, sowie bei Unternehmen von deren Größe und Vorsteuerabzugsberechtigung.
Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €, zu beachten sind maximale Zuwendungsbeträge.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld D des Aktionsplans
Maßnahme | antragstellende Personen | Budget im Projektaufruf | Budget der ges. Förderperiode |
D 1.01 Um- Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken |
·Natürliche Personen | 425.823 € | 3.375.450 € |
D 1.03 Platzgestaltung, Aufwertung und Entwicklung v. Freiraumstrukturen |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse ·Träger von Unternehmen |
239.202 € | 1.068.993 € |
D 1.04 Dorfumbaupläne |
·Gebietskörperschaften | 50.632 € | 112.515 € |
D 2.01 |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse |
150.000 € | 675.090 € |
D 2.02 |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse |
270.036 € | 1.350.180 € |
D 2.03 Ausbau von Angeboten/ Infrastrukturen für die Grundversorgung |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse ·Träger von Unternehmen |
187.127 € | 450.060 € |
D 3.01 investive und nicht investive Vorhaben zum Ausbau und zur Qualifikation von Strukturen der Freiwilligenarbeit und des bürgerlichen Engagements |
·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse | 76.580 € | 281.288 € |
Ausführungszeitraum:
Alle Vorhaben sollen 2017 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Zur Beantragung von Fördermitteln ist ein sog. Formblatt auszufüllen. Dieses finden Sie unter folgendem Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php
Dieses ist ausgefüllt mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bis 12.12.2016, 16:00 Uhr, im Regionalmanagement einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage. Eine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen nach dem 12.12.2016 besteht nicht.
Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung, welche Projekte mittels der LEADER-Strategie gefördert werden, erfolgt anhand der Auswahlkriterien auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ und wird limitiert durch das aufgerufene Budget der Region. Grundlage der Prüfung sind Angaben der antragstellenden Personen im Formblatt sowie der Projektbeschreibung.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Die Kohärenz[1]– und Mehrwertprüfung als notwendig zu erfüllende Pflichtkriterien:
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den übergeordneten und eigenen Vorgaben der Region. Alle Kohärenzkriterien müssen bis zum Ende der Aufruffrist erfüllt sein.
Vorhaben, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Fachprüfung als Ranking[2]kriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Rangfolge der eingereichten Vorhaben.
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl in öffentlicher Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 25.01.2017.
Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiger Prozess. VorhabenträgerInnen, deren/dessen Projekt durch die Region ausgewählt wurde, stellen anschließend bis zum 05.04.2017 den Hauptförderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Später eingereichte Vorhaben können nicht weiter berücksichtigt werden.
Vorhaben, die die Kohärenz- oder Mehrwertprüfung nicht bestehen oder aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Beim nächsten Aufruf der entsprechenden Fördermaßnahme besteht die Möglichkeit, das Projekt nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Interessenten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartnerinnen: Frau Isabel Schauer/ Frau Damaris Falk/ Frau Linda Lempke
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
info@zukunftsregion-zwickau.de
Tel: 0375/30354-106/104/-105 , Fax: 0375/30354
[1] Lateinisch für Zusammenhang – hier Übereinstimmung mit Vorgaben der EU, des Landes und der Region
[2] Englisch für Rangfolge
Festkonzert mit Matthias Eisenberg am 14. Oktober
Seit fast zehn Monaten ist die Dennheritzer Orgel stumm – Grund ist die Generalsanierung des Instruments. Nun steht das Restaurierungsprojekt kurz vor dem Abschluss und wird die Orgel am 14. Oktober wieder feierlich in Dienst genommen. Zu dem Festkonzert mit dem Orgelvirtuosen Matthias Eisenberg sind alle Unterstützer und Gemeindemitglieder herzlich eingeladen.
Der Orgelausschuss hatte vor mehr als zwei Jahren Alarm geschlagen. Grund war der Zustand der historischen Bärmig-Orgel in der Dennheritzer Kirche. Dieses Jahr nun konnte die Orgelbaufirma Bochmann aus Kohren-Sahlis die Arbeit beginnen: Das Instrument wurde weitgehend in seine Einzelteile zerlegt, um sie jeweils zu überarbeiten und zu erneuern. Im September sind die Orgelbauer nun auf die Zielgerade eingebogen und konnte mit der Intonation beginnen.
Dank einer überwältigenden Unterstützung vieler Spender aus dem Ort, aber auch der Landeskirche, dem Denkmalschutz, der Sparkasse Zwickau, der Kommune und der Stiftung Orgelklang konnten am Ende sogar mehr Arbeiten realisiert werden, als Orgelausschuss und Kirchenvorstand anfangs für möglich gehalten hatten. Waren zunächst nur Sanierungsarbeiten geplant, die die Funktionstüchtigkeit des Instruments erhalten sollten, konnten so auch Arbeiten, die möglicherweise in späteren Jahren angefallen wären, mit angegangen werden.
Dazu gehört neben dem Austausch zweier Register, wodurch die Orgel wieder näher an ihre ursprüngliche Klangfarbe gerückt wird, auch das Ersetzen der Prospektpfeifen. Die ursprünglichen Pfeifen waren im Ersten Weltkrieg zur Rüstungsproduktion eingeschmolzen worden. An ihrer Stelle wurden 1921 minderwertigere Zinkpfeifen eingesetzt. Dieser Makel wurde nun behoben. Und es ist gelungen, die historische Balganlage zu reaktivieren. Sie ist quasi die Lunge der Königin und gibt ihr Kondition und Stimmgewalt. Zuletzt war nur noch einer von drei Kastenbälgen in Betrieb, künftig sorgen nun wieder alle drei Originalbälge für Wind und wurden dazu mit neuen Motoren bestückt. Auf diese Weise wurde nicht nur die ursprüngliche Windanlage des klingenden Denkmals wiederhergestellt und Originalsubstanz erhalten – nach Auskunft der Fachleute sorgt dies auch für eine gleichmäßigere Luftzufuhr und klangliche Aufwertung des Instruments.
Die Kosten des Orgelprojekts summieren sich auf etwa 73 000 Euro. Die Hälfte davon konnte durch Spenden, Benefizaktionen und Eigenmittel der Kirchengemeinde aufgebracht werden. Fast 30 Prozent steuert die Landeskirche Sachsen bei, weitere 13 Prozent der Denkmalschutz. Neben Zuschüssen von Kommune und Stiftung Orgelklang wurden einige Arbeiten auch in Eigenleistung erbracht.
Für diese breite Unterstützung möchte sich die Kirchengemeinde mit einem Festkonzert bedanken, zu dem alle, die zum Gelingen der Orgelrestaurierung mit Spenden, Expertise und tatkräftigem Anpacken beigetragen haben, ganz besonders eingeladen sind. Dazu wird die Orgel am 14. Oktober um 19.30 Uhr erstmals seit rund zehn Monaten wieder erklingen. Als Gastorganist wird der Virtuose Matthias Eisenberg in die Tasten greifen. Aufgrund seines Renommees ist damit zu rechnen, dass viele Musikliebhaber auch aus dem Umland nach Dennheritz kommen werden – wer sich einen guten Platz sichern will, sollte also nicht auf die letzte Minute kommen. Die Kirche ist ab 19.00 Uhr für Besucher geöffnet. Der Eintritt zu dem Konzert ist frei, es wird am Ausgang eine Kollekte für die musikalische Arbeit der Kirchengemeinde gesammelt.