Alle vorbestellten Räume, welche die Gemeinde vermietet, können vorläufig nicht genutzt werden. Dies gilt vorerst bis zum 20.04.2020 und betrifft u.a. die Kegelbahn, das Gemeindezentrum, das Siedlerheim und das Sportlerheim.
Aktuell wurde die Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020, Az.: 15-5422/5, erlassen.
Dieser Allgemeinverfügung ist zu entnehmen, welche Veranstaltungen vorerst untersagt sind und inwieweit gewerbliche Unternehmen direkt betroffen sind.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter
www.staatsregierung.sachsen.de
Für Fragen steht der telefonische Bürgerservice im Rathaus unter 03762/901012 zur Verfügung.
Die Bibliothek bleibt vorerst bis zum 20.04.2020 geschlossen.
MRB streicht ab Donnerstag Verdichter-Bahnen auf Strecke Chemnitz-Zwickau
Viele Busunternehmen im Verbundgebiet halten noch den Regeltakt
Achtung: Neue Änderungen stündlich möglich
Chemnitz/VMS – Nach Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) und City-Bahn Chemnitz kürzt nun auch die Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) wegen der Corona-Pandemie ihr Angebot. Zwischen Chemnitz und Zwickau rollen weniger Züge.
Ab Donnerstag fallen die Verdichter-Bahnen zwischen den beiden sächsischen Städten weg. Dies hat zur Folge, dass auf diesem Bahnabschnitt die Züge nur noch im 60-Minuten-Takt rollen (vorher 30 Minuten).
Vorerst nach Normalfahrplan im Verbundgebiet weiter fahren die folgenden Busunternehmen:
*Regionalverkehr Erzgebirge (RVE),
*Regiobus Mittelsachsen (RBM),
*Regionalverkehr Westsachsen (RVW) und
*Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau (SVZ).
Voraussichtlich bis einschließlich Freitag fahren deren Busse ohne Änderungen. Ab Montag planen auch RVE, RBM, RVW und SVZ, ihre Angebote zu reduzieren.
VMS-Geschäftsführer Dr. Harald Neuhaus: „Diese Regelungen können sich stündlich ändern.“ Seine Bitte an die Fahrgäste: „Verfolgen Sie die Entwicklungen auf allen Informationskanälen der Verkehrsunternehmen und des VMS.“
Der Verkehrsverbund ist auf Facebook, Instagram und Twitter präsent.
Homepage: www.vms.de.
Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 19.03.2020 fällt aus.
Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur (siehe Anlage) tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Zusätzliche Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten
1. keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
2. nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
3. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt
des Aufenthaltes als Risikogebiet zur Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder seit der
Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der
Krankheit Covid-19 zeigen.

17.03.2020
Gesundheitsamt
Ab dem 1. März 2020 gilt die Impfpflicht gegen Masern. Das heißt, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule, den Kindergarten, den Kinderhort oder Kindertagespflege die gesetzlich geforderten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig werden wollen, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau geht davon aus, dass ca. 5 000 Personen der o. g. Gruppen über keinen oder nur über einen unzureichenden Impfschutz verfügen. Um diese Impflücken zu schließen, hat es seit Beginn dieses Jahres erweiterte Impfsprechstunden angeboten. Ab dem 1. März wird es sein Impfangebot nochmals erweitern. So wird es nicht nur am Dienstag von 14 bis 17:30 Uhr für Impfwillige da sein, sondern zusätzlich am Donnerstag von 12:30 bis 14:30 Uhr Maserimpfungen anbieten.
Natürlich kann auch bei jedem niedergelassenen Arzt zu Masernimpfungen nachgefragt werden. Die Impfung im Gesundheitsamt stellt lediglich eine Alternative dar.
Weitere Informationen unter www.landkreis-zwickau.de/masernimpfpflicht
Der derzeitige Stand der Bauarbeiten an der Kirche Niederschindmaas ist folgender: Im Altarraum werden zur Zeit Platten verlegt. Der Altar wurde neu verputzt und mit neuen Sandsteinplatten belegt. Die Stufen zum Altarraum wurden ebenfalls neu aufgebaut und mit Sandsteinplatten belegt. Die Elektroarbeiten für Altarraum und neue Bankheizung wurden begonnen.
Weitere anstehende Arbeiten sind das Aufstellen eines Gerüstes im Altarraum (für Deckenuntersuchungen durch den Restaurator), das Verlegen der Balken für Sitzbänke und Verlegung der Platten im Hauptgang.
Die Erstellung des Begegnungsplatzes vor der Kirche beginnt, je nach Wetterlage, im Frühjahr. Das Verputzen der Friedhofsmauer wird weitergeführt und das Eingangstor an der Äußeren Dorfstraße komplett erneuert.
Um alle Arbeiten zu finanzieren sind wir auch weiter auf Spenden angewiesen. Für bisher eingegangene Spenden möchte sich die Kirchgemeinde bei ihnen herzlich bedanken.
Friedbert Weise