Umweltamt des Landkreises Zwickau
Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013
Frist zur Beantragung der privaten Schäden läuft 2014 ab
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag finanzielle Hilfen für Private, Vereine, Kirchen und Unternehmen nach Maßgabe der Richtlinie Hochwasserschäden 2013. Anträge hierfür können noch bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Die Hochwasserhilfe kann bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf der Grundlage der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 nach Teil B bzw. C beantragt werden. Es erfolgt in der Regel eine Förderung bis zu 80 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Zuwendungszweck ist die Schadensbeseitigung sowie der nachhaltige Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Hochwasser 2013 beschädigt worden sind und sich in der festgestellten Gebietskulisse befinden. Dies schließt auch Schäden von wild abfließendem Wasser, Sturzflut, aufsteigendem Grundwasser, überlaufender Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch ein.
Der Verfahrensablauf:
Dem Antrag ist u. a. das Formular „Bestätigung der Gemeinde und Stellungnahme des Landkreises“ beizufügen. Der vollständige Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese erteilt die Bestätigung und gibt den Antrag an den Wiederaufbaustab des Landkreises.
Mit der Stellungnahme des Landratsamtes geht der Antrag an die SAB. Diese erstellt dann eine Eingangsbestätigung für den Antragsteller.
Liegt die Bestätigung der Gemeinde bereits vor, kann der vollständige Antrag direkt im Landratsamt eingereicht werden:
Landratsamt Zwickau
Hochwasserteam
Königswalder Straße 18
08412 Werdau.
Die Beteiligung bzw. Beauftragung eines Sachverständigen ist eine Pflicht für alle Förderantragsteller. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.
Mit der Antragstellung sind vom Antragsteller und vom Sachverständigen die Formulare, welche die SAB speziell für das Förderverfahren ausgegeben hat, zwingend zu verwenden.
Anhand dieser Formulare entscheidet dann die SAB in Dresden über den jeweiligen Förderantrag.
Weiterführende Informationen können der Internetseite des Landratsamtes Zwickau (http://www.landkreis-zwickau.de/16027.html) und der SAB (http://www.sab.sachsen.de/de/hochwasser_2013/hochwasser_2013.jsp) entnommen werden.
Bei Fragen zur Förderfähigkeit bietet die SAB weiterhin eine Infohotline unter der Telefonnummer 0351 4910-4966.
Stadtverwaltung Crimmitschau
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Crimmitschau
hier handelnd für die Gemeinde Dennheritz
Die „Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des 6. Sächsischen Landtages am 31. August 2014“ erfolgt ab Mittwoch, den 30.07.2014 bis einschließlich Mittwoch, den 06.08.2014 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz.
Crimmitschau, den 23.06.2014
gez.
Holm Günther
Oberbürgermeister
15.07.2014:
Pressemitteilung
Es berichtet: Verein „Zukunftsregion Zwickau e. V.“
Am 27.06.2014 fand in Thurm (Mülsen) die Auftaktveranstaltung für die neue Förderperiode zur Entwicklung des ländlichen Raums statt. Rund 50 geladene Vertreter von Kommunen, Organisationen, Vereinen und anderen Institutionen, sowie private Akteure nutzten in diesem Workshop die Gelegenheit für eine erste Standortbestimmung. In 5 Themenkreisen wurden Schwerpunkte zusammengetragen, die in der kommenden Förderperiode bis 2020 umgesetzt werden sollen.
Zu den Themen Wirtschaft, Dorfbild/Gemeinwesen, Infrastruktur, Natur/Umwelt, Freizeit/Tourismus konstituierten sich Arbeitsgruppen. Ihre Aufgabe wird es sein, in weiteren Sitzungen wichtige künftige Handlungsfelder zu definieren. Sie sind Grundlage für die weitere Förderung von Vorhaben und Projekten öffentlicher Träger sowie gewerblicher und privater Antragsteller.
Zum Workshop formulierten die Teilnehmer erste strategische Ansätze. So wird es zunehmend wichtig sein, das ländliche Umfeld besser mit dem Oberzentrum Zwickau zu vernetzen. Auch soll regionalen und kleingliedrigen Kreisläufen mehr Beachtung geschenkt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die Direktvermarktung sondern zunehmend auch auf Kreisläufe zur Energieerzeugung und örtlichen –bereitstellung. Weitere Aktivitäten zum Erhalt von Natur und Umwelt sowie zur Gebäudesubstanz in den ländlichen geprägten Orten der Region sind dringend notwendig. Ebenso wichtig und generelle Schwerpunkte in der Region: Die Aktivitäten der kommunalen Daseinsvorsorge, unter der Beachtung der Alterung unserer Gesellschaft.
Alle diese Aktivitäten münden zum Jahresende 2014 in einem Konzept, welches künftig die Basis der Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes in der Region „Zwickauer Land“ werden wird.
Interessenten, die sich in diesen Prozess konstruktiv mit Ideen und Vorschlägen einbringen wollen, sind weiterhin herzlich eingeladen.
05.06.2014:
Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für die ILE-Region „Zwickauer Land“, welches 2007 in einem breiten und intensiven öffentlichen Diskussionsprozess erarbeitet wurde, ist die fachübergreifende konzeptionelle Grundlage für die nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung des ländlichen Raums im „Zwickauer Land“.
Mit Anwendung der Leader-Methode, insbesondere der Mobilisierung und Vernetzung vorhandener regionaler Potenziale, sollen die im ILEK verankerten Zielstellungen auch in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 umgesetzt und weiter ausgebaut werden.
Der Freistaat Sachsen geht für diese Förderperiode – abgestimmt mit der Europäischen Union – bei der Entwicklung ländlicher Räume künftig einen völlig neuen und damit innovativen Weg. Bislang gab es hierfür staatliche Vorgaben zu den Inhalten und zur Finanzausstattung für die jeweiligen Zuschüsse.
Nunmehr sind die Regionen, die Menschen im Zwickauer Land aufgerufen, für sich zu entscheiden, welche Maßnahmen und Projekte am besten in die Region passen und wie diese künftig mit Zuschüssen der Europäischen Union ausgestattet sein sollen.
Hierzu bittet der Verein „Zukunftsregion Zwickau e.V.“ in einer ersten konzeptionellen Phase alle potenziellen Akteure und Multiplikatoren der Region an einen Tisch, um eine Konzeption für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Arbeitsabschnittes werden die Akteure Handlungsfelder definieren, die sie für die künftige Entwicklung im Ländlichen Raum als weiterhin dringend notwendig erachten. Es wird darum gehen, den Wirtschafts- und Lebensraum der Region Zwickauer Land weiterhin zu entwickeln, familienfreundlich zu gestalten, Arbeitsplätze zu halten und neue zu schaffen und die Daseinsvorsorge an die demografische Entwicklung anzupassen.
Am Freitag, dem 27.06.2014, um 09:00 Uhr in der „Festscheune in Thurm“/Mülsen findet ein erstes Arbeitstreffen statt. Interessierte Akteure sind herzlich willkommen. Eine vorherige Anmeldung beim Regionalmanagement Frau Falk, unter der Tel.-Nr. 0375 – 533650 bzw. Frau Zieger unter der Tel.-Nr. 0375 533651 ist zwingend erforderlich.
Gemeinderat:
17.07.2014 D;
21.08.2014 N;
18.09.2014 D;
16.10.2014 N;
13.11.2014 D;
11.12.2014 N;
Technischer Ausschuss:
07.08.2014;
04.09.2014;
02.10.2014;
06.11.2014;
04.12.2014;
Öffentliche Bekanntmachung
der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung „Pfiffikus“ der Gemeinde Dennheritz nach §14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2013.
Ab Mittwoch, den 04.06.2014 bis einschließlich Mittwoch, den 11.06.2014 erfolgt an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz die Öffentliche Bekanntmachung nach §14 Abs. 2 SächsKitaG 2013.
Dennheritz, den 19.05.2014
Frank Taubert Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung „Pfiffikus“ der Gemeinde Dennheritz nach §14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2013
Ab Mittwoch, den 04.06.2014 bis einschließlich Mittwoch, den 11.06.2014 erfolgt an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz die
Öffentliche Bekanntmachung nach §14 Abs. 2 SächsKitaG 2013.
Dennheritz, den 19.05.2014
Frank Taubert Bürgermeister

