Satzung zur dritten Änderung
der Gebührensatzung zur Abwassersatzung (GebS)
des Abwasserzweckverbandes Götzenthal vom 29.11.2017
Satzung zur zweiten Änderung
der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Entsorgungssatzung – EntS –)
des Abwasserzweckverbandes Götzenthal vom 29. November 2017
Tierbestandsmeldung 2018
Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die am Stichtag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf dessen Grundlage Sie dann Ihren Beitrag an die Tierseuchenkasse überweisen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Es ist nicht wichtig, Ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de
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Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.
Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.
Foto: Christian Greisinger / pixelio.de
Wie bereits bei den vergangen Wahlen werden die bekannten Wahlhelfer demnächst wieder angeschrieben um bei der Wahl am 24.09.2017 mitzuhelfen.
Bürger und Bürgerinnen aus Dennheritz, welche noch nicht als Wahlhelfer erfasst sind, aber mit tätig sein möchten, können sich in der Gemeindeverwaltung 03763-78541 melden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nehmen bei der Durchführung von Wahlen in Deutschland eine zentrale Rolle ein. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Für die meisten Wählerinnen und Wähler sind sie die nächste Kontaktperson.
Sie haben Interesse als Wahlhelferin oder Wahlhelfer einen Beitrag zur Bundestagswahl zu leisten? In anschaulichen Videos, mit einem Vorwort des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert, informiert der Bundeswahlleiter über die Tätigkeit von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Die Videos stehen ab sofort im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung.
https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahl-2017/20170628-wahlhelfer-video.html
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-wahlhelfer.html
Der Bundeswahlleiter
Text: Der Bundeswahlleiter


