Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Im Rahmen der 3. Umsetzungsstufe der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) wurden im Jahr 2017 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen / Jahr erarbeitet. In der Gemeinde Dennheritz erfolgte die Lärmkartierung in Bereichen der Bundesautobahn A 4, der Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie der Staatsstraße S 289.
Die Öffentlichkeit wurde nach § 7 der 34. BImSchV über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen. Unter der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Verminderung von Lärmbelastungen gemäß § 47d BImSchG für Bereiche mit relevanten Lärmbetroffenheiten zusammenzustellen.
Im Rahmen einer Vorprüfung wurden stark belastete Bereiche, die sogenannten „Hot-Spots“ einer näheren Untersuchung unterzogen und Steckbriefe angefertigt.
In die Untersuchungsergebnisse kann hier Einsicht genommen werden.
Eine Einsichtnahme ist ebenfalls bis 29. Juni 2018 in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten möglich.
Es besteht die Möglichkeit, während dieser Zeit Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.
Übersicht Hot-Spots Dennheritz
Steckbrief S 289 Glauchauer Straße
Steckbrief B 175 Zwickauer Straße
Erläuterung Steckbriefe Dennheritz