Der Seniorennachmittag in Dennheritz organisieret vom Feuerwehrverein wird von Mal zu Mal beliebter – so auch Ende März, als das Gemeindezentrum wieder gut gefüllt war. Unter dem Motto „Ostern steht vor der Tür“ erwartete die Gäste ein liebevoll geschmückter Raum und ein abwechslungsreiches Programm.
Besonders große Freude brachten die zwölf kleinen „Osterhäschen“ vom Kindergarten Pfiffikus, die mit Ihrem Programm alle Herzen eroberten. Bei Kaffee, Kuchen und netten Gesprächen wurde Gemeinschaft spürbar – Sorgen geteilt, Fröhliches erzählt.
Ein heiteres Osterquiz mit kleinen Preisen vom Bürgermeister gestiftet sorgte für zusätzlichen Spaß, ehe ein gemeinsames Abendessen den Nachmittag abrundete.
Ein großes Dankeschön an alle Helfer – und bis zum nächsten Mal, wenn es wieder heißt: Senioren willkommen! Das nächste mal am Montag, dem 28. April 2025 im Gemeindezentrum im Wäschereiweg.
Ausschreibung aus dem Fachbereich Bau:
Planungsleistungen gem. HOAI Weiterentwicklung des Dorfzentrums – Meeraner Straße 3 / Umnutzung der bestehenden Maschinenhallen zur Mehrzweckhalle
Die Gemeinde Dennheritz beabsichtigt, die Vergabe von Planungsleistungen für den
Leistungsumfang / Planungsleistungen:
§34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume,
§51 Leistungsbild Tragwerksplanung,
§55 Leistungsbild Technische Ausrüstung
gemäß HOAI 2021 durchzuführen.
Ausführungszeitraum für die Leistungsphasen 1 – 4: 14.04. – 30.09.2025
Der Auftraggeber beabsichtigt anschließend die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen
5 – 9 gemäß HOAI 2021.
Geplante Bauausführung: ab 2. Quartal 2026
Kurzbeschreibung:
Die Gemeinde Dennheritz beabsichtigt die Schaffung einer Mehrzweckhalle/Umnutzung. Die Planung soll nachstehende Punkte beinhalten/umsetzen:
- Erhalt und Ausbau der vorhandenen Hallen:
Anstelle des Neubaus einer Mehrzweckhalle und einer Turnhalle sollen die bestehenden Hallen erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um Fördermittel zu sichern und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. - Schaffung eines Mehrzweckraums mit angeschlossenem Beratungsraum und Küche: Der Mehrzweckraum soll vielseitig nutzbar sein und der Öffentlichkeit als zentraler Treffpunkt zur Verfügung stehen. Die ergänzenden Räume unterstützen die Nutzung für Veranstaltungen und Beratungstätigkeiten.
- Integration der Gemeindebibliothek und des Gemeindeamts:
Die Gemeindebibliothek und das Gemeindeamt, die aktuell an externen und nicht barrierefreien Standorten untergebracht sind, werden in das neue Dorfzentrum integriert. Eine barrierefreie Gestaltung ist hierbei ein zentrales Planungsziel. - Belebung des gesamten Geländes:
Die Maßnahmen sollen zur langfristigen Belebung des Geländes und zur Schaffung eines attraktiven Ortszentrums beitragen.
Die neue Ausrichtung/Planung sieht anstelle der geplanten Neubauten den Erhalt und Ausbau der bestehenden Hallen vor. Zur Beantragung von Fördermitteln müssen die LPH 1-4 durchgeführt werden, und rechtzeitig die Baugenehmigung vorliegen.
Zuschlagskriterien:
Die nachstehenden Kriterien
- Lösungskonzept für die Planung mit Präsentation – 50%
- Investitionskosten – 30%
- Unterhaltungskosten – 20%
Inhalt des Honorarangebotes:
Honorarsatz (Grundleistungen und besondere Leistungen), Nebenkosten, Umbauzuschläge Stundensätze, Haftpflichtversicherungssummen
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 21.03.2025 einzureichen bei:
Gemeindeverwaltung Dennheritz
Hauptstraße 96
08393 Dennheritz
Ansprechpartner Bürgermeister: Herr Trenkel – Tel.: 03763 / 78541
Bauamt Crimmitschau: Herr Enke – Tel.: 03762 / 9065 02
Seit dem 6. Januar 2025 bietet das Einwohnermeldeamt der Stadt Crimmitschau die Online-Terminvergabe an. Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine bequem online buchen. Dafür ist es erforderlich, das neue Terminal im Wartebereich vor dem Platznehmen zu nutzen.
So funktioniert es:
Mit Online-Terminbuchung:
- Klicken Sie HIER und buchen Sie einen Termin.
- Prüfen Sie Ihre E-Mails und bestätigen Sie den Termin über den Bestätigungslink.
- Bringen Sie zum Termin Ihr Smartphone mit und checken Sie mit dem QR-Code am Terminal im Wartebereich ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz, bis Ihre Nummer auf dem Bildschirm aufgerufen wird.
Ohne Termin:
- Suchen Sie im Wartebereich das Terminal auf.
- Wählen Sie die gewünschte Sprache am Display aus.
- Tippen Sie auf „Ich habe keinen Termin“.
- Wählen Sie die gewünschte Dienstleistung aus (z. B. Personalausweis, Meldebescheinigung).
- Entnehmen Sie den Ausdruck mit Ihrer Wartenummer und nehmen Sie Platz, bis Ihre Nummer auf dem Bildschirm erscheint.
Terminbuchungen sind möglich unter https://termine-reservieren.de/termine/crimmitschau/
Für Bürgerinnen und Bürger, die spontan vorbeikommen, steht das Tagesticket-Verfahren zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt direkt am Terminal im Wartezimmer des Einwohnermeldeamtes. Hier ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen und außerdem steht nur ein gewisses Kontingent an Tagestickets zur Verfügung. Sobald dieses Kontingent aufgebraucht ist, können keine Tagestickets mehr gezogen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
10.01.2025/04.03.2025
Straßensperrung Äußere Dorfstraße in Niederschindmaas vom 16.12. bis 18.12.2024
Aufgrund von Elektroanschlussarbeiten wird die Äußere Dorfstraße in Höhe der Hausnummer 41 vom 16. bis 18. Dezember 2024 vollständig gesperrt.
Bitte beachten Sie, dass die Innere Dorfstraße in dieser Zeit nur für den Anliegerverkehr freigegeben ist. Wir möchten alle Verkehrsteilnehmer dringend bitten, die Sperrung über alternative Routen zu umfahren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die entstehenden Einschränkungen.
Liebe Vereine, liebe Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Dennheritz mit Ihren Ortsteilen Ober- und Niederschindmaas,
die Weiterentwicklung unseres neuen Dorfzentrums steht bevor. Es soll ein Ort entstehen, der für alle da ist – ein lebendiger Treffpunkt, der sowohl den Bedürfnissen der Vereine als auch der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Dafür brauchen wir Ihre Ideen, Ihre Vorstellungen und Ihre Kreativität!
Was wollen wir erreichen?
Wir suchen nach Konzepten und Ideen, die den Wünschen und Bedürfnissen der Mehrheit entsprechen und die Weiterentwicklung des gesamten Areals fördern. Es geht darum, ein Zentrum zu schaffen, das die Gemeinschaft stärkt und vielfältig nutzbar ist – sei es für Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten oder einfach als Ort der Begegnung. Gemeinsam möchten wir einen Raum gestalten, der die Lebensqualität aller Einwohner nachhaltig verbessert und für die nächsten Jahrzehnte sinnvoll genutzt werden kann.
Ihre Stimme zählt!
Dies ist eine tolle Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen – auch außerhalb von Gremien, Vereinen oder dem Gemeinderat. Besonders an jüngere Bürgerinnen und Bürger richtet sich unser Aufruf, die sich vielleicht bisher noch nicht so stark eingebracht haben, aber das Dorfzentrum in Zukunft intensiv nutzen werden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Ideen einzubringen und gemeinsam die Zukunft von Dennheritz zu gestalten.
So können Sie mitmachen:
- Zwei Workshops: Nehmen Sie an unseren beiden moderierten Workshops am 29.10.2024 und 19.11.2024, jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr, teil. Diese beiden Workshops bieten eine großartige Gelegenheit, Ihre Ideen im kreativen Austausch mit anderen Bürgern und Vereinen einzubringen.
- Schriftliche Beteiligung: Wenn Sie nicht persönlich dabei sein können, senden Sie uns Ihre Vorschläge bis zum 25.10.2024 per Post oder E-Mail (info@dennheritz.de). Wir stellen sicher, dass auch diese in die Diskussionen der Dorfwerkstätten einfließen.
- Anmeldung: Bitte melden Sie sich rechtzeitig für beide Workshops an, da die Plätze begrenzt sind. Der genaue Ort wird nach erfolgreicher Anmeldung bekannt gegeben.
Warum ist Ihre Teilnahme so wichtig?
Dennheritz lebt von der Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der Vereine. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir ein Dorfzentrum schaffen, das für alle Mehrwert bietet. Ihr Engagement und Ihre Ideen sind der Schlüssel, um einen Ort zu entwickeln, der sowohl heute als auch in Zukunft den Bedürfnissen unserer Gemeinde dient.
Lassen Sie uns diese Chance nutzen, etwas Einzigartiges zu schaffen – ein Zentrum, das den Charakter von Dennheritz widerspiegelt und ein Anlaufpunkt für uns alle wird.
Ihr Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Die Gemeindeverwaltung Dennheritz beabsichtigt zum 1. November 2024 eine Stelle als
Staatlich anerkannte Erzieher / Erzieherin (m/w/d) für die Kindertagesstätte „Pfiffikus“ zu besetzen.
Liebe Gäste und Freunde,
wir feiern einen ganz besonderen Meilenstein: das 150-jährige Bestehen unserer letzten Gaststätte in Dennheritz! Es erfüllt mich mit Stolz und Freude, Teil dieser Gemeinde zu sein, die eine so wunderbare Tradition bewahrt.
Anderthalb Jahrhunderte voller Geschichten, Begegnungen und gemeinsamer Momente liegen hinter uns. Diese Gaststätte war stets ein Ort des Austauschs, des Lachens, des Planens und der Unterstützung. Hier wurde gelebt, gelacht, Vereine gegründet, gespielt und manchmal auch geweint – meistens aber gefeiert.
Ein besonderes Highlight des Jubiläumswochenendes war der Auftritt der Band „Rock Four“ am Samstag, den 17. August. Die Musiker heizten ordentlich ein und viele Gäste schwangen begeistert das Tanzbein.
Am Sonntag rundeten viele Gästen und Vereine das Fest zum Frühschoppen ab und würdigten das Jubiläum angemessen. Der Heimatverein, der Obstbauverein, die Feuerwehrvereine, die Skatrunden und der Radfahrverein, der in Kürze selbst sein 120-jähriges Bestehen feiert, gratulierten herzlich und zeigten damit, wie stark der Zusammenhalt in unserer Gemeinde ist.
Besonders danken möchte ich der Familie Große, die trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie nie aufgegeben hat. Mit großem Einsatz und Herzblut hat die Familie Große 1976 die Gaststätte übernommen und dieses Erbe bewahrt.
Doch die Zukunft dieser Gaststätte liegt in unseren Händen. Lasst uns diese Tradition nicht nur feiern, sondern auch in Zukunft aktiv gestalten. Nur so bleibt dieses Gasthaus ein lebendiger Teil unserer Gemeinde.
Auf weitere 150 Jahre voller Begegnungen und gemeinsamer Erinnerungen!
Vielen Dank!
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesautobahnverwaltung, bietet die in den Anlagen beschriebenen 3 Liegenschaften an der Bundesautobahn A4 zur Pacht ab dem 1.11.2024 an.
Pachtflächen an der Bundesautobahn A 4
14 – 01 – 1998 – 206 – A 4 – Pleißetalbrücke – AS Glauchau
Die Kompensationsflächen E028, E011 und E008, die zu dem o.g. Bauabschnitt gehören, sollen in einem Paket verpachtet werden.
Bei den oben bezeichneten Maßnahmenflächen handelt es sich um extensives Grünland, welche einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden sollen.
Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht möglich.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in den Anlagen 2 (Karten) und 3
(Flurstücksübersichten) aufgeführten Flurstücke als Pächter zu bewerben.
Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.
Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:
– Fachliche Eignung/Kompetenz:
Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen nach den Maßgaben der Maßnahmeblätter (Anlage 1) zu unterhalten.
– Technische Voraussetzung:
Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.
– Des Weiteren ist zu prüfen:
Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage?
Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?
– sonstiges
Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.
gez. Ben Geißler
Abteilungsleiter
A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung
Sehr geehrte Einwohner unserer schönen Gemeinde,
ich freue mich – und hoffe, Sie auch – in einer so lebendigen und engagierten Gemeinde wie der unseren zu leben. Es ist das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme, die unser schönes Dorf so lebenswert machen. Damit dies so bleibt, möchten wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Straßen und Wege sicher und einladend sind.
In letzter Zeit ist uns aufgefallen, dass überwuchernde Hecken und Pflanzen Fußgänger, insbesondere Eltern mit Kinderwägen, dazu zwingen, auf die Straße auszuweichen. Dies gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und beeinträchtigt unser Zusammenleben in unserem Dorf. Wir alle möchten nicht den Unmut der Betroffenen auf uns ziehen.
Ich bitte daher alle Anlieger herzlichst, ihre Pflanzen und Gehölze so zu pflegen, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Ein regelmäßiger Rückschnitt trägt dazu bei, dass unsere Gehwege frei und sicher bleiben und jeder seinen Teil dazu beiträgt, dass unser Dorf weiterhin ein angenehmer und sicherer Ort für alle Bürger ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Dennheritz ein lebenswerter Ort für uns alle bleibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
–
Die Gemeinde Dennheritz bittet alle Anlieger die nachfolgenden Anliegerpflichten umzusetzen.
Anliegerpflichten nach dem „Sächsischen Straßengesetz“ – Teil Pflanzen und Gehölze
Wenn Pflanzen und Gehölze oder Teile von diesen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, hat der Anlieger diese zu entfernen, mindestens jedoch das Lichtraumprofil herzustellen.
Wenn Bäume, Büsche, Hecken oder sonstige Anpflanzungen in den Gehweg bzw. Verkehrsraum hinein wachsen, ist dringend ein Pflegeschnitt erforderlich. Im Gehwegbereich ist in der Höhe ein Freischneiden von mindestens 2,50 m und im Verkehrsraum in einer Höhe von mindestens 4,50 m erforderlich.
Gemäß § 27 Abs. 2 des „Sächsischen Straßengesetzes“ (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der derzeit geltenden Fassung, dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Dazu gehören natürlich auch in den Gehweg oder Verkehrsraum ragenden Äste u. ä.
Im Falle der Nichterfüllung kann gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer ein kostenpflichtiger Ordnungsbescheid zum Zwecke der Durchsetzung des SächsStrG erlassen werden (gem. § 24 des „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (GVBl. S. 614, ber. S. 913).