Am 12.05.20 hat die Sächsische Staatsregierung die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen sowie Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen. Was erlaubt ist und …
vom 08.05.2020 Die Spielplätze der der Gemeinde Dennheritz können ab 08.05.2020 wieder genutzt werden. Der Bauhof hat begonnen, die Absperrrungen zu entfernen. Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 04.05.2020 dürfen Spielplätze, wenn ein spezielles hygienisches Nutzungskonzept vorliegt, wieder geöffnet werden. Dieses Konzept muss mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt sein. Die Stadtverwaltung Crimmitschau hat auf Grundlage …
Zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus bei der schrittweisen Lockerung der anlässlich der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen werden neue Regelungen getroffen. Diese sind Bestandteil einer Allgemeinverfügung, die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlassen wurde Die Allgemeinverfügung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 20. Mai 2020. Weiterführende Informationen …
Für den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung in Sachsen hat die Staatsregierung am 30. April 2020 eine neue Allgemeinverfügung beschlossen. Die Betreuungsangebote sind in der Kindertagespflege ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich. Zudem können nicht nur die Schüler der Abschlussklassen, sondern nun auch die Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab …
Die Staatsregierung hat am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. Kontaktbeschränkung sowie Mund-Nase-Bedeckungspflicht beim Einkaufen und in Bus und Bahn …