Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung „Pfiffikus“ in Dennheritz für das Jahr 2015
Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Beiträge ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der kommunal betriebenen Kindertageseinrichtung „Pfiffikus“ in der Gemeinde Dennheritz vom 23.10.2008 i. V. m. dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Dennheritz vom 16.10.2014
- Monatliche Elternbeiträge in Kinderkrippen
Vollständige Familie Alleinerziehende
bis zu 9 Stunden 175,95 € 158,36 €
zweitältestes Kind 105,57 € 95,01 €
drittältestes Kind 35,19 € 31,67 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 8 Stunden 156,40 € 140,76 €
zweitältestes Kind 93,84 € 84,46 €
drittältestes Kind 31,28 € 28,15 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 7 Stunden 136,85 € 123,17 €
zweitältestes Kind 82,11 € 73,90 €
drittältestes Kind 27,37 € 24,63 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 6 Stunden 117,30 € 105,57 €
zweitältestes Kind 70,38 € 63,34 €
drittältestes Kind 23,46 € 21,11 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 4,5 Stunden 87,98 € 79,18 €
zweitältestes Kind 52,79 € 47,51 €
drittältestes Kind 17,60 € 15,84 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
- Monatliche Elternbeiträge in Kindergärten
Vollständige Familie Alleinerziehende
bis zu 9 Stunden 81,21 € 73,09 €
zweitältestes Kind 48,73 € 43,86 €
drittältestes Kind 16,24 € 14,62 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 8 Stunden 72,19 € 64,97 €
zweitältestes Kind 43,31 € 38,98 €
drittältestes Kind 14,44 € 13,00 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 7 Stunden 63,16 € 56,84 €
zweitältestes Kind 37,90 € 34,11 €
drittältestes Kind 12,63 € 11,37 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 6 Stunden 54,14 € 48,73 €
zweitältestes Kind 32,48 € 29,23 €
drittältestes Kind 10,83 € 9,75 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
bis zu 4,5 Stunden 40,61 € 36,55 €
zweitältestes Kind 24,37 € 21,93 €
drittältestes Kind 8,12 € 7,31 €
viertältestes Kind 0,00 € 0,00 €
- Vollständige Familien sind die leiblichen Eltern, Adoptiveltern und die Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und gemeinsam für die Betreuung und Erziehung der leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sorgen.
Alleinerziehend ist, wer allein mit mindestens einem Kind in einem Haushalt lebt und es tatsächlich allein betreut und erzieht.
Alleinerziehenden wird eine Ermäßigung in Höhe von 10 % des vollen Beitragssatzes nach Abs. 1 – 2 gewährt.
- Bei der Geschwisterermäßigung werden alle Kinder der Familie berücksichtigt, die in Kindertageseinrichtungen gemäß des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen nicht nur tageweise betreut werden, wobei das älteste Kind als erstes gezählt wird. Ab 4. Kind werden generell keine Elternbeiträge erhoben.
- Übersteigt die tägliche Aufenthaltsdauer eines Kindes die in § 4 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der kommunal betriebenen Kindertagesein-richtung der Gemeinde Dennheritz angegebenen Betreuungszeiten, wird für jede weitere angefangene Stunde folgender monatlicher Pauschalbetrag erhoben:
Kinderkrippe 19,55 €
Kindergarten 9,02 €
Diese Pauschalbeträge werden für Alleinerziehende nicht erhoben.
- Für die Eingewöhnungszeit im Krippen- und Kindergartenbereich gelten folgende Stundensätze:
Kinderkrippe 0,93 €
Kindergarten 0,43 €
- Werden Kinder aus besonderen Gründen tageweise in den Einrichtungen aufgenommen, gelten folgende Tagessätze:
Kinderkrippe 15,82 €
Kindergarten 11,31 €