Alle vorbestellten Räume, welche die Gemeinde vermietet, können vorläufig nicht genutzt werden. Dies gilt vorerst bis zum 20.04.2020 und betrifft u.a. die Kegelbahn, das Gemeindezentrum, das Siedlerheim und das Sportlerheim.

Aktuell wurde die Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020, Az.: 15-5422/5, erlassen.
Dieser Allgemeinverfügung ist zu entnehmen, welche Veranstaltungen vorerst untersagt sind und inwieweit gewerbliche Unternehmen direkt betroffen sind.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter
www.staatsregierung.sachsen.de
Für Fragen steht der telefonische Bürgerservice im Rathaus unter 03762/901012 zur Verfügung.

Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur (siehe Anlage) tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Zusätzliche Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten
1. keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
2. nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
3. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt
des Aufenthaltes als Risikogebiet zur Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder seit der
Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der
Krankheit Covid-19 zeigen.
https://www.crimmitschau.de/crm/module/sb/idx.asp17.03.2020
Schnittverbotszeitraum beachten!
Bald beginnt wieder die Gartensaison.
In diesem Zusammenhang weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau auf Folgendes hin:
Es ist gesetzlich verboten, in der Vegetationszeit zwischen dem 1. März und dem 30. September Gehölze wie beispielsweise Bäume, Hecken, Sträucher oder Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dies ergibt sich aus § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz.
Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Nähere Informationen sind bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zwickau erhältlich oder können auf der Internetseite des Landratsamtes Zwickau, Umweltamt, nachgelesen werden.
Es handelt sich bei dem Verbot um eine Vorschrift des allgemeinen Artenschutzes, mit der ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden soll.
Eine Befreiung vom Schnittverbot in der Vegetationszeit kann von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes auf Antrag erteilt werden, wenn Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall vorliegen. Dies muss ausreichend begründet sein. Der Antrag kann formlos bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
In den meisten Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau gibt es auch Gehölz- oder Baumschutzsatzungen. Diese sind unabhängig von der allgemeinen Verbotsregelung des § 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Deshalb ist es ratsam, sich zuerst bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde nach der Notwendigkeit einer Fällgenehmigung zu erkundigen.
Wer dennoch ohne die erforderlichen Zustimmungen der Behörde gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Waldschutzsituation erfordert auch 2020 ein konsequentes Handeln zur Bekämpfung der Borkenkäfer
Mit flächendeckendem Befall ist zu rechnen
Auch im Jahr 2020, dem dritten Borkenkäferjahr in Folge, sind weiterhin enorme Anstrengungen zur Befallserkennung und zur Bekämpfung der Borkenkäfer durch die Waldeigentümer in ihren Wäldern durchzuführen.
Im Jahr 2019 weiteten sich die Schäden durch Borkenkäfer an den Nadelholzarten, insbesondere Fichte, Kiefer und Lärche im Vergleich zu 2018 drastisch aus. Im Herbst 2019 ging eine vitale, sehr große Population von Borkenkäfern in die Überwinterung. Diese hat drei Generationen anlegen können. Sie droht, sich im Jahr 2020 weiter auszubreiten. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Verluste und die Beeinträchtigungen bzw. Ausfall der Waldfunktionen wären immens. Die Bedrohungslage ist zum Jahreswechsel 2019/20 größer als diejenige zum Jahreswechsel 2018/19. Die vorherrschende niederschlagsarme, schneefreie und milde Winterwitterung kann keine Entspannung bewirken.
Damit ist Potenzial für eine Massenvermehrung der Forstschadinsekten im Jahr 2020 vorhanden und es ist mit einer flächenhaften Ausbreitung des Befalls zu rechnen.
Die untere Forstbehörde des Landkreises Zwickau weist alle Waldbesitzer nochmals auf ihre waldgesetzlichen Pflichten hin.
Im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, insbesondere nach § 18 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) besteht daher für jeden Waldbesitzer die Verpflichtung, u. a. der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch tierische Forstschädlinge vorzubeugen sowie tierische Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften zu bekämpfen.
Nach der geltenden „Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald“ des Landkreises Zwickau, untere Forstbehörde vom 6. März 2019 (Amtsblatt des Landkreises Nr. 3/2019), ergeben sich für die Waldbesitzer u. a. folgende besondere Verpflichtungen:
– Regelmäßige Kontrolle der eigenen Nadelholzbestände auf Befall durch Nadelholzborkenkäfer (ab 1. Oktober monatlich; ab 1. April wöchentlich)
– Kontrolle der Waldbestände ist schriftlich zu dokumentieren und festgestellter Borkenkäferbefall ist sofort schriftlich oder elektronisch bei der unteren Forstbehörde anzuzeigen.
– Festgestellter Befall durch Nadelholzborkenkäfer ist unverzüglich zu bekämpfen oder bekämpfen zu lassen (z. B. Aufarbeitung und Abtransport aus dem Wald).
– Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung ist angeordnet und die genannten Maßnahmen sind daher durch den Waldbesitzer umzusetzen.
– Die untere Forstbehörde führt eigene Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zur Befallserkennung und Befallsbekämpfung in den Waldbeständen zur Beurteilung der Waldschutzsituation mit eigenen Mitarbeitern und Forstsachverständigen durch. Diese Forstsachverständigen sind Beauftragte der Forstbehörde mit den Befugnissen nach § 40 Abs. 6 SächsWaldG. Diese Maßnahmen erfolgen pfleglich (z. B. Markierung von Borkenkäferbefall mittels Farbspray) und unterstützen die Waldeigentümer bei der Befallserkennung. Diese Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch die untere Forstbehörde sind durch den Waldbesitzer zu dulden.
Die Waldbesitzer sind selbst für die Maßnahmen zur Erfassung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer zuständig und verantwortlich.
Bei der Aufbereitung des Holzes sind die Unfallverhütungsvorschriften unbedingt zu beachten. Die Waldbesitzer können sich hinsichtlich der Schadholzaufbereitung von den Revierförstern des Staatsbetriebes Sachsenforst beraten lassen.
Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt die Beratung durch die untere Forstbehörde.
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
gemeinnützige GmbH
Berlin | Brandenburg | Hamburg
Sachsen | Schleswig-Holstein
Februar 2020
| Datum | Spendeort | von | bis |
| Freitag, 7. Februar 2020 | Zwickau, DRK-Kreisgeschäftsstelle, Max-Pechstein-Str. 11 | 15:00- | 19:00 |
| Freitag, 7. Februar 2020 | Wildenfels, FFW, Weststraße 5 | 14:30- | 18:30 |
| Dienstag, 11. Februar 2020 | Zwickau, Cainsdorf, „Goldene Sonne“, Bahnhofchaussee 4a | 14:30- | 18:30 |
| Mittwoch, 12. Februar 2020 | Hartenstein,Verein, Bahnhofstr.29 (ehem. Sozialstation) | 13:00- | 18:30 |
| Donnerstag, 13. Februar 2020 | Zwickau, Crossen, Rathaus, Rathausstr. 9 | 13:30- | 18:00 |
| Samstag, 15. Februar 2020 | Zwickau, DRK-Plasmazentrum, Glück-Auf-Center | 09:00- | 13:00 |
| Montag, 17. Februar 2020 | Crimmitschau, Haus der sozialen Dienste, Zwickauer Str. 51 | 13:00- | 18:30 |
| Dienstag, 25. Februar 2020 | Zwickau, AWO-Treff, Am Kosmos, Kosmonautenstraße 9 | 15:00- | 19:00 |
| Donnerstag, 27. Februar 2020 | Werdau, | 15:00- | 18:30 |
Blut spenden – Leben retten: Engagement der Spender ist auch für viele Patienten mit Krebserkrankungen überlebenswichtig
Seit 2006 lenkt jedes Jahr der weltweite Aktionstag am 4. Februar – der Weltkrebstag – die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Erforschung, Vorbeugung und Behandlung von Krebserkrankungen. Jedes Jahr erkranken etwa 500.000 Menschen neu an Krebs. Insbesondere bei der Behandlung von Krebspatienten ist das soziale Engagement von Blutspenderinnen und –spendern unverzichtbar. Denn Blut ist nicht künstlich herstellbar. Das menschliche Blut wird nach der Spende weiterverarbeitet und die daraus gewonnenen Präparate zu einem sehr großen Teil bei der Behandlung von an Krebs erkrankten Menschen eingesetzt, die oftmals über einen langen Zeitraum hinweg regelmäßig auf Bluttransfusionen angewiesen sind.
Jana Lenz ist eine dieser Patientinnen. Sie erkrankte 2014 an Blutkrebs und erhielt im Verlaufe ihrer Therapie unter anderem zahlreiche Blutkonserven. Dafür ist die 41-Jährige dankbar. Heute geht es ihr gut und sie ist überzeugt: “Blutspender haben mein Leben gerettet“.
Die Teams des DRK-Blutspendedienstes freuen sich, viele Spenderinnen und Spender auf den angebotenen Terminen in Sachsen zu begrüßen!
Alle DRK-Blutspendetermine finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Die nächste Blutspendeaktion in Ihrer Region findet statt
Fotos und Videos richtig nutzen
Nächste Vereinsschulung am 5. Februar 2020
Der Zukunftsregion Zwickau e.V. organisiert am 5. Februar 2020 eine weitere Schulung als Treff der Digitalen Nachbarschaft im Zwickauer Land. Zielgruppen sind Vereine, Initiativen und engagierte Personen.
Dieses Mal geht es um die Rechte und Pflichten bei der Nutzung von Medien. Angefangen bei den Grundsätzen der Mediennutzung über das Zitieren nach den Regeln des Urheberechtgesetzes bis hin zu den Voraussetzungen bei öffentlichen Vorführungen von Filmen und Sendungen, vermittelt der Workshop allgemeine Grundlagen im Umgang mit Fotos und Videos.
Die kostenfreie Schulung findet von 16 bis 19 Uhr im Alten Gasometer Zwickau statt.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 25 begrenzt, Anmeldungen sind möglich unter: https://www.zukunftsregion-zwickau.eu/dina-treff
Zum Hintergrund:
Die Digitalen Nachbarschaft (DiNa) und ein Teilprojekt des Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), der 2006 auf dem ersten Nationalen IT-Gipfel gegründet wurde. Als gemeinnütziges Bündnis unterstützt DsiN VerbraucherInnen und kleinere Unternehmen im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dafür werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und PartnerInnen konkrete Hilfestellungen sowie Mitmach- und Lernangebote im privaten und beruflichen Umfeld angeboten. Schirmherr des Vereins ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Die Digitale Nachbarschaft wird umgesetzt in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und gefördert vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, unterstützt von der Deutschen Telekom. Weitere Informationen unter: www.digitale-nachbarschaft.de
Bekannt als Träger der LEADER-Region Zwickauer Land, offeriert der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. als DiNa-Treff bis Ende 2022 mit dem neuen Angebot kostenfreie Schulungen zu wichtigen Fragen wie: Was kommt ins Impressum meiner Vereinshomepage? Was muss ich beachten, wenn ich Fotos vom Sommerfest auf Social Media-Kanälen posten? Wie kann ich datensparsam mit meinen Mitgliedern kommunizieren? Was muss ich beim Online-Fundraising beachten?
Mit dem digitalen Wandel sind neue Formen der Kooperation und der Kommunikation entstanden – davon können Vereine, Initiativen und freiwillig engagierte BürgerInnen profitieren. Doch damit sind auch neue Herausforderungen verbunden, bei denen der Zukunftsregion Zwickau e.V. als einer von bundesweit 50 Treffpunkten fortan unterstützt und vernetzt.
Neben den Schulungen stehen Interessierten zahlreiche Informationsmaterialien in der Geschäftsstelle in der Bosestraße 1 zur Verfügung, außerdem die Möglichkeit, an Webinaren teilzunehmen oder sich mit Lernvideos fortzubilden.
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
für die Wahlperiode 2019 – 2024 (Rat) / 2016 – 2023 (BM)
Bürgermeister ab 08/2023
Matthias Trenkel
Glauchauer Straße 5, 08393 Dennheritz
Bürgermeister bis 07/2023
Frank Taubert
Innere Dorfstraße 35, 08393 Dennheritz
ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters
1. Stellvertreter: Goldberg, Siegfried
2. Stellvertreter: Dörr, Daniela
Verzeichnis der Ausschüsse , ihrer Vorsitzenden, ihrer Mitglieder und der jeweiligen Stellvertreter des Gemeinderates der Gemeinde Dennheritz für die Wahlperiode 2019 – 2024
Verwaltungsausschuss:
Vorsitzender: Bürgermeister Frank Taubert
| Mitglieder (5) | Stellvertreter | ||
| Pfeifer, Ulrich | (FW Dennheritz) | Richter, Stephan | (FW Dennheritz) |
| Dörr, Daniela | (FW Dennheritz) | Seidel, Barbara | (FW Dennheritz) |
| Trenkel, Matthias | (FW Dennheritz) | Goldberg, Siegfried | (FW Dennheritz) |
| Pfeifer, Hermann | (FW Dennheritz) | Esche, Marko | (FW Dennheritz) |
| Kauffmann, Florian | (FW Dennheritz) | Uhlmann, Michael | (FW Dennheritz) |
Technischer Ausschuss:
Vorsitzender: Bürgermeister Frank Taubert
| Mitglieder (5) | Stellvertreter | ||
| Richter, Stephan | (FW Dennheritz) | Pfeifer, Ulrich | (FW Dennheritz) |
| Jacob, Uwe | (FW Dennheritz) | Esche, Marko | (FW Dennheritz) |
| Seidel, Barbara | (FW Dennheritz) | Goldberg, Siegfried | (FW Dennheritz) |
| Schädel, Jörg | (FW Dennheritz) | Kauffmann, Florian | (FW Dennheritz) |
| Uhlmann, Michael | (FW Dennheritz) | Pfeifer, Hermann | (FW Dennheritz) |
Gemeinschaftsausschuss:
Vorsitzender: Oberbürgermeister André Raphael
Stellvertreter: Bürgermeister Dennheritz, Frank Taubert
Mitglieder (5) persönlicher Stellvertreter
Crimmitschau:
Mario Opitz (FÜR CRIMMITSCHAU) Sarah Wagner (FÜR CRIMMITSCHAU)
Thomas Gömbi (FÜR CRIMMITSCHAU) Torsten Heine (FÜR CRIMMITSCHAU)
Ulrich Wolf (CDU-FDP-SPD) Stephan Theuring (CDU-FDP-SPD)
Dennheritz:
Kauffmann, Florian (FW Dennheritz) Dörr, Daniela (FW Dennheritz)
Pfeifer, Ulrich (FW Dennheritz) Esche, Marko (FW Dennheritz)
Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Götzenthal
Weitere Vertreter der Gemeinde Dennheritz und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Götzenthal.
| weitere Vertreter | persönliche Stellvertreter | ||
| Goldberg, Siegfried | (FW Dennheritz) | Pfeifer, Hermann | (FW Dennheritz) |
| Schädel, Jörg | (FW Dennheritz) | Kauffmann, Florian | (FW Dennheritz) |
| Pfeifer, Ulrich | (FW Dennheritz) | Dörr, Daniela | (FW Dennheritz) |
Sprechstunde des Friedensrichters – Dienstag, 03. September, 16.00-18.00 Uhr, Rathaus, 1. Etage, Zimmer 108 (Kleiner Ratssaal)
Sozialverband Vdk Sachsen – Dienstag, 10. September, 9.00 bis 12:00 Uhr – Badergasse 2 – Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 0375 452695
Deutsche Rentenversicherung – 04. und 18. September, 10.00 bis 13.00 Uhr – Badergasse 2, mit Karl-Heinz Madlung
Anmeldung unter 03761 – 4212122 oder 0151 41803769 oder madlung@werdau.net unbedingt erforderlich, Hausbesuche bei Behinderten und zur Aufnahme von Witwen/Witwer-Renten auf telefonische Anfrage möglich und kostenlos.
Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowie Schwangerenberatung im Beratungszentrum der DRK-Kreisverbandes Zwickauer Land e.V., Tel. 03762 9454112
Sozialpsychiatrischer Dienst des Landratsamtes – jeden Montag 9.00 bis 12.30 Uhr – Badergasse 2, Zimmer 001, Frau Sehland, Tel. 03762 90-9801
MobiDrog – Mobile Drogenberatung: Montag, Dienstag und Donnerstag, 8.00 bis 11.00 Uhr, Kontaktaufnahme unter Tel. 03762 951431, Zwickauer Straße 69
Erziehungsberatung: Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 17.00 Uhr, Kontaktaufnahme unter Tel. 03762 951475, Zwickauer Straße 69
Volkshochschule – jeden Montag, 13.00 bis 16.00 Uhr – Badergasse 2
AWO-Schuldnerberatung – jeden Mittwoch 8.00 bis 11.00 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr – nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 0375 2047538 oder Fax 0375 2047539, Kirchplatz 2 (Sozialstation der Diakonie)
AWO Verbraucher-Insolvenzberatung – jeden letzten Mittwoch im Monat – nur nach Terminabsprache unter Tel. 0375 44449628 oder Fax 0375 44449629, Kirchplatz 2 (Sozialstation der Diakonie)
Verbraucherberatung Zwickau – telefonisch erreichbar unter 0375 294279 oder unter der Service-Nr. 0900 17 977 77
Rat und Tat e.V. – dienstags 10.00 – 12.00 Uhr und donnerstags 15.00 – 17.00 Uhr in der Johannisgasse 1 Tel.: 03762 41182

