Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Da es hin und wieder mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen Schwierigkeiten gibt, möchten wir folgenden Hinweis geben: Wer für die Wahlen am 9. Juni 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Meldeamt der Stadtverwaltung Crimmitschau (Tel.: 03762/90-3240, 03762/90-3241, 03762/90-3243, 03762/90-3244) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, denn nur dann ist er wahlberechtigt.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch unter Vorlage eines Personaldokumentes wählen. Auch einen Wahlschein (in der Regel zum Zweck der Briefwahl) können Sie ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Antragstellung zur Erteilung von Wahlscheinen kann schriftlich, per E-Mail, mittels Online-Beantragung über die Homepage der Stadt oder mündlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist allerdings unzulässig.
In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum (also Angaben, die ohne Wahlbenachrichtigung bekannt sind) oder die laufende Nummer, unter der der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
(22.05.2024)
Die abgeleiteten Bodenrichtwerte sind ab Mitte April 2024 unter dem Link: http://www.boris.sachsen.de im Internet einsehbar sind.
Es ist zudem möglich, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im
Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung
Gerhart-Hauptmann-Weg 1
08371 Glauchau
nach Terminabsprache einzusehen.
Gemäß § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über deren Inhalt verlangen.
Erläuterungen:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken einer Zone (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Büro Landrat informiert:
Förderung kommunaler bzw. lokaler Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren im Landkreis Zwickau
- Was ist das kommunale Bürgerbudget?
Kommunale Bürgerbudgets sind Mittel, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden, um Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können.
Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.
Gefördert werden Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren), die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken.
Für das Jahr 2024 stehen dem Landkreis Zwickau insgesamt 38.461,53 Euro zur Verfügung, um solche Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können. Diese Mittel werden vom Landkreis Zwickau auf insgesamt 40.000,00 Euro erhöht.
Rechtsgrundlage dafür bildet der § 1 des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungs-stärkungsgesetzes (SächsKomEigStärkG) i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden bereitgestellt durch Steuermittel des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
- Wer ist antragsberechtigt?
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins oder Initiative muss dabei im Landkreis Zwickau sein.
Politische Vereinigungen und Parteien sind nicht antragsberechtigt.
- Welche Projekte sind förderfähig?
Über das Bürgerbudget können gemeinwohlorientierte Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umgesetzt werden, die das lokale Gemeinwesen stärken.
Förderbeispiele:
Anlegen von Streuobstwiesen/Blumenwiesen/Kräutergärten
- Bänke/Wanderwege
- Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
- Spielplatzgestaltung
- Natur- und Klimaschutzprojekte
- Kostüme für Umzüge
- Nachbarschaftsprojekte
- Büchertauschtelefonzelle
- Unterstellmöglichkeit für den Skatepark/Fahrräder
- Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest
- Grillstellen/Feuerstellen/Orts-Pyramide.
Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
- Das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).
- Es besteht ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort.
- Das Projekt dient der Stärkung des lokalen Gemeinwesens.
- Die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes (Die Gesamtausgaben des Projektes liegen unter 10.000,00 Euro)
- Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Es dürfen keine politischen Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgt werden.
- Welche Kosten sind förderfähig?
- Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten.
- Personalkosten sind nicht förderfähig (keine Eigenleistungen und Honorare an Projektverantwortliche und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler).
- Welche Förderkonditionen gelten?
- Bis zu einer Förderhöchstgrenze von 2.000,00 Euro können Projekte beantragt werden.
- Die Projektförderung wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht zurückzahlbaren Zuwendung gewährt.
- Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.
- Wie kann ein Förderantrag gestellt werden?
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 sind im Zeitraum vom 24. April bis spätestens 9. Juni 2024 Zur Beantragung ist nur das auf der Internetseite des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de bereitgestellte Formular zugelassen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde.
- Auswahl und Bewilligung
- Alle eingereichten Anträge werden auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft.
- Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Projektförderung.
- Bei der Vergabe der Fördermittel achtet die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Landkreises Zwickau.
- In die Bewertung fließen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein.
- Projektdurchführung
- Der Bewilligungszeitraum entspricht dem Durchführungszeitraum und ist befristet vom Tag der Bescheiderteilung bis zum 31. Dezember 2024.
- Die beantragte Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein (spätester Projektschluss).
- Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Zwickau.
- Verbot der Doppelförderung
- Die Zuwendungen können nur dann auf Antrag gewährt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.
Landwirtschaftsfläche in Dennheritz – die Ausschreibung ist bis zum 10.05.2024 verlängert!
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an:
Die LEADER-Region Zwickauer Land startet am 08. Januar 2024 ihren neuen Ideenwettbewerb für eingetragene gemeinnützige Vereine aus dem Zwickauer Land. Unter dem Motto „Vereinslust – Engagierte für unseren Verein“ werden noch nicht umgesetzte Ideen gesucht, durch die Vereine engagierte Personen gewinnen können, entweder durch neuen jungen oder auch erfahrenen Nachwuchs, durch Aktivierung stiller Mitglieder oder durch Nachfolge in der Vorstandsarbeit.
Für die besten Ideen stellt die Region ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung, wobei pro Idee bis zu 2.500 Euro vergeben werden.
Einsendeschluss ist Montag, der 18. März 2024, 15:30 Uhr.
Zu beachten gilt, dass ein inhaltlicher Mehrwert der Idee erkennbar sein muss. Die alleinige Anschaffung von Gegenständen oder Baumaßnahmen soll dabei nicht im Vordergrund stehen. Wichtig ist zudem, dass die Wirkungsstätte der Vereine in den ländlichen Räumen der LEADER-Region Zwickauer Land liegen muss. Ausgeschlossen ist aus diesem Grund das Stadtzentrum von Zwickau.
Vereine sind bedeutende Orte der Selbstverwirklichung, Geselligkeit und wichtige Orte für mehr Teilhabe an der Gesellschaft. Die Vereinslandschaft im Zwickauer Land ist vielfältig und ein wichtiger Pfeiler der Demokratie, weil Engagierte Verantwortung übernehmen und Dinge, die ihnen wichtig sind, voranbringen.
Doch vielen Vereinen fehlen zunehmend Personen, die sich aktiv in das Vereinsleben einbringen, als Übungsleitung, bei Veranstaltungen oder innerhalb des Vorstandes. Umso wichtiger sind daher Ideen, wie auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessenslagen eingegangen werden kann, um neue Mitglieder zu finden und bestehende zu aktivieren.
Mit dem neuen Ideenwettbewerb möchte die LEADER-Region Zwickauer Land die Vereine bei dieser Aufgabe unterstützen und die besten Ideen mit Preisgeldern belohnen.
Ziele des Wettbewerbes sind die Stärkung der Vereinslandschaft und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der LEADER-Region, sowie die Vernetzung der Vereine untereinander. Die LEADER-Region setzt den Wettbewerb als Teil der Öffentlichkeitsarbeit ein.
Alle Ideen werden durch eine Jury bewertet. Diese setzt sich zusammen aus Stefan Czarnecki (Vorsitzender LEADER-Region Zwickauer Land), Kathrin Fiebig (Vorsitzende Aktiv ab 50 e. V.), Tom Heilmann (Jugendring Westsachsen e. V.), Jens Juraschka (Präsident Kreissportbund Zwickau) und Claudia Vater (Koordinatorin Sächsisches Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V.).
Die Preisverleihung erfolgt Ende April 2024 öffentlichkeitswirksam mit allen Teilnehmenden. Ort und Datum der Veranstaltung wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Alle Informationen und Teilnahmeformular unter: https://www.zukunftsregion-zwickau.eu/leader-2023-2027/ideenwettbewerbe/
Zum Hintergrund:
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. engagiert sich für die Entwicklung der ländlichen Räume im „Zwickauer Land“ und ist Träger der LEADER-Region. Diese bietet neben Vernetzungs-, insbesondere Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse für investive und nicht-investive Vorhaben. Weitere Informationen zur LEADER-Region „Zwickauer Land“: www.zukunftsregion-zwickau.de
Amtliche Mitteilung des Landkreises Zwickau |
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert zu Bestandsmeldungen bei Schaf- uns Ziegenhaltungen |
NEU: Meldung von Abgängen |
Ab dem 1. August 2023 müssen Tierhalter, Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen, die Schafe und Ziegen halten, neben dem Zugang auch den Abgang von Tieren melden. Zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen sind ab dem 1. August 2023 innerhalb einer Frist von sieben Tagen auch Abgangsmeldungen für Schafe und Ziegen vorzunehmen. Das heißt, werden Tiere an einen anderen Halter oder an einen Schlachtbetrieb abgegeben, so ist jetzt eine Abgangsmeldung in der HIT-Datenbank (www.HI-Tier.de) vorzunehmen. WICHTIG: Mit dem Abgang ist wie bei dem Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren in oder aus dem Betrieb gemeint. Tod und Verendung sind nicht als Abgang zu melden! Die Schlachtstätten melden weiterhin nur den Zugang von Tieren. RECHTLICHE GRUNDLAGEN (Tiergesundheitsrechtsakt, Animal Health Law): VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (auch „Animal Health Law“ – AHL) – Artikel 108, Artikel 109 (1) Buchstabe b. DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/2035 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Betriebe, in denen Landtiere gehalten werden, und für Brütereien sowie zur Rückverfolgbarkeit von bestimmten gehaltenen Landtieren und von Bruteiern ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine und Schafe/Ziegen – Artikel 49. |
|
Link für Ergebnispräsentation zur Wahl des Bürgermeisters in Dennheritz am 11.06.2023:
https://wahlen.regioit.de/4/bm2023dennheritz/145245104/praesentation/index.html
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen 2022
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
In der Gemeinde Dennheritz erfolgte im Jahr 2022 die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen in Bereichen der Bundesautobahn A 4, der Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie der Staatsstraße S 289.
Nach § 7 der 34. BImSchV besteht mit Beendigung der Lärmkartierung die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren.
Durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erfolgt eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten im Internet. Unter folgender Internetadresse kann in die Ergebnisse der Lärmkartierung Einsicht genommen werden:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können außerdem in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
https://www.crimmitschau.de/de/hinweise-zur-briefwahl-zum-2-wahlgang.html
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2022 das Wahlergebnis der Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau am 12. Juni 2022 festgestellt. Da auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen ist, findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt.
Entsprechend § 14 Abs. 10 der Kommunalwahlordnung erhält jeder Wahlberechtigte, der für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, für den zweiten Wahlgang von Amts wegen die Unterlagen übersandt. Eine erneute Antragstellung ist somit nicht erforderlich.
Die Briefe werden, nach Lieferung der Stimmzettel durch den Landkreis Zwickau in den Postversand gegeben.
Achtung: Falls sie als Wahlscheininhaber beim zweiten Wahlgang an der Urnenwahl teilnehmen wollen, können Sie ihre Stimme nur unter Vorlage des Wahlscheins in jedem Wahlraum des Wahlgebietes (Landkreis Zwickau) abgeben.
Wahlberechtigte, die nur für den zweiten Wahlgang einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten möchten, können diesen bis zum 01. Juli 2022, 16:00 Uhr beantragen.
Grundsätzlich kann die Antragstellung zur Erteilung eines Wahlscheines mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind der Familienname, der Vorname, die Wohnanschrift des Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Die Beantragung eines Wahlscheines ist auch folgendermaßen möglich:
- Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Damit kann der Wahlscheinantrag unkompliziert gestellt werden.
- Der Wahlschein kann hier online beantragt werden.
- Der Wahlschein kann per E-Mail unter der E-Mail- Adresse meldestelle@crimmitschau.de beantragt werden.
Hinweis: Bei Antragstellung in der letzten Woche vor dem Wahltermin bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken! Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 03.07.2022, bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.