Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aktuell erreichen die Gemeindeverwaltung vermehrt Anfragen zur Umschreibung der Grundsteuer nach erfolgten Eigentumswechseln im Jahr 2025.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Zuständigkeit für die Feststellung der steuerlichen Grundlagen beim Finanzamt liegt.
Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiungen zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Die Finanzverwaltungen bedauern diese Umstände außerordentlich und an der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet!
Solange uns die aktualisierten Daten nicht vorliegen, dürfen wir als Gemeindeverwaltung keine Änderung an der Grundsteuerveranlagung vornehmen.
Hinweis zur Zahlungspflicht:
Die aktuell veranlagten Steuerpflichtigen bleiben so lange zahlungspflichtig, bis sie einen Aufhebungs- oder Änderungsbescheid von der Gemeinde erhalten haben. Erst dann kann die Grundsteuer auf die neuen Eigentümer übergehen.
Bei eventuell eintretenden Änderungen zu Ihren Gunsten werden zu viel gezahlte Beträge selbstverständlich erstattet.
Unabhängig davon können sich Verkäufer und Käufer privatrechtlich darüber einigen, wie die Grundsteuerzahlungen ab dem Übergabetag des Objektes ausgeglichen werden. Diese Vereinbarungen haben jedoch keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht, die bis zur Bescheidänderung weiterhin beim bisherigen Eigentümer liegt.
Wir bitten daher um Verständnis, dass Rückfragen zu noch nicht umgesetzten Umschreibungen aktuell nicht abschließend beantwortet werden können. Sobald die notwendigen Grundlagen vom Finanzamt vorliegen, nehmen wir die entsprechenden Anpassungen automatisch vor.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Ihre
Gemeindeverwaltung

