Hinweis zur Aufhebung der Baumschutzsatzung
Mit Beschluss VL1005/16 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dennheritz die Aufhebung der bestehenden Baumschutzsatzung beschlossen.
Bitte beachten Sie: Anträge zur Fällung von Bäumen während der Schonzeit sowie von schützenswerten Gehölzen sind an den
Landkreis Zwickau – Untere Naturschutzbehörde zu richten.
Hinweis: In der Vegetationszeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es grundsätzlich verboten, Gehölze (Bäume, Hecken, Gebüsche u.a.) abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies ist in § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt und gilt in der ganzen Bundesrepublik. Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes oder entnehmen Sie dem Merkblatt „Gehölzschutz und Fällanträge“.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle beim Landratsamt.
Rechtsgrundlage
Sächsisches Naturschutzgesetz
§ 19 Geschützte Landschaftsbestandteile
(zu § 29 BNatSchG)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12836#p19
Baum- und Gehölzschutz, zeitliches Fällverbot
Link zum Landkreis Zwickau – Untere Naturschutzbehörde
https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=3081
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Die Gemeinde Dennheritz trauert um




