Bekanntmachung
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und aktuelle Fortbildung
Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben, wenn sie sachkundig ist.
Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch anhand der Sachkundenachweiskarte.
Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden.
Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen.
Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen.
Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha,
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60
E-Mail: pflanzenschutzsachkunde@smul.sachsen.de
Fortbildungspflicht
Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen.
Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum vom
01.01.2013 bis 31.12.2015.
Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche
Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: andreas.burkhardt@smul.sachsen.de
robby.oehme@smul.sachsen.de
Download AUSGABE_198 (PDF ca. 3,5 MB)
Innovativ in die Zukunft, nachhaltig zur Natur, gern Leben und Arbeiten in unserer Region
Projektaufruf für Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADEREntwicklungsstrategie
Zwickauer Land
Handlungsfeld B (Infrastruktur/Mobilität/Bildung)
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER – Entwicklungsstrategie ist die Grundlage zur Förderung von Projekten im ländlichen Raum aus dem LEADER Programm der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Maßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld B auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf unserer Internetseite unter www.zukunftsregion-zwickau.de ersichtlich.
Nr. des Aufrufes: 01-2015-B
Datum des Aufrufes: 31.08.2015
Einreichefrist: 26.10.2015 16:00 Uhr
Einzureichen bei: Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau
Rechtsgrundlagen:
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR)
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
Richtlinie Leader/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Region „Zwickauer Land“
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/show_document.php?id=425
Aktionsplan der LEADER – Entwicklungsstrategie (LES) Region „Zwickauer Land“
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/show_document.php?id=427
Das entsprechende Formblatt der Region finden Sie unter folgenden Link http://www.zukunftsregionzwickau.
de/projektaufruf.php
3. Quartal 2015 Infrastruktur, zum Download. Dieses ist ausgefüllt im
Projektbüro einzureichen. Später eingesendete Formblätter können nicht bearbeitet werden.
Ziele des Handlungsfeldes B
Die Region hat sich im Handlungsfeld B zum Ziel gesetzt, die Verkehrsinfrastruktur weiter auszubauen und gleichzeitig die Mobilitätsangebote bedarfsgerecht zu verbessern. Ein weiteres Ziel ist es den Bereich Bildungsinfrastruktur zu optimieren und effizienter zu gestalten. Für den Projektaufruf im Handlungsfeld B steht ein Budget von insgesamt 1.842.433 Millionen Euro zur Verfügung.
Inhalt des Aufrufes: Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen im Bereich Infrastruktur, Mobilität und Bildung. Für Investitionen in diesem Bereich kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, welcher bei einem Prozentsatz von 35 % – 70% liegt. Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €
Voraussetzung: Der Antragsteller ist Eigentümer oder in gleichgestellten Eigentumsverhältnissen, eine Gebietskörperschaft, ein nicht gewerblicher Zusammenschluss oder Träger eines Unternehmens.
Ausführungszeitraum: Das Vorhaben sollte im Jahr 2015/ 2016 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Aufgerufene Maßnahmen Handlungsfeld B des Aktionsplans
Maßnahme | Antragsteller | Budget |
B1 Erhalt und Entwicklung einer bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur |
|
1.265.794 € |
B2 Verbesserung der |
|
140.644 € |
B3 Verbesserung von |
|
435.996 € |
Vorhabensauswahl: Diese erfolgt auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ anhand der Auswahlkriterien und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets der Region.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Kohärenzkriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Kohaerenzpruefung-Mehrwert.pdf
Fachprüfung: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Fachpruefung.pdf
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichfrist erfüllt sein.
Vorhaben, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zu einer Aufstellung einer Reihenfolge der eingereichten Vorhaben. Vorhaben, die aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Bei einem weiteren Aufruf des Handlungsfeldes besteht die Möglichkeit das Projekt nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für den Begünstigten kosten- und gebührenfrei.
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartner: Frau Damaris Falk/Frau Angela Zieger
Bosestraße 1
08056 Zwickau
info@zukunftregion-zwickau.de
Tel: 0375/30354-104 /105
Fax: 0375/30354-107
Termin für die abschließende Vorhabensauswahl und Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 16.11.2015
Download Ausgabe 197 (PDF ca. 3,4 MB)
Download AUSGABE_196 (PDF ca. 3,5 MB)
Technischer Ausschuss Gemeinderat
06.08.2015 20.08.2015 N
03.09.2015 24.09.2015 D
08.10.2015 22.10.2015 N
05.11.2015 19.11.2015 D
03.12.2015 10.12.2015 N